09.04.2021

2021/047

Usbekistan in die APS+-Liste aufgenommen

2021/047/01

Mit Verordnung ist Usbekistan in Anhang III der Zollpräferenzverordnung aufgenommen worden. Usbekistan entspricht damit den spezifischen Qualifikationskriterien, die ein antragstellendes Land erfüllen muss, um in den Genuss der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige …

weiter lesen