06.08.2025
2025/087Abkommen zwischen der EU und Korea über die Teilnahme von Korea an Programmen der EU
2025/087/01
Die Europäische Union und die Republik Korea haben ein Abkommen geschlossen, das [...] einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit schafft - mit klaren Bedingungen für die Beteiligung Koreas an Programmen oder Tätigkeiten der Union sowie einem Mechanismus, der die Teilnahme an einzelnen Programmen oder Tätigkeiten erleichtert.Das Abkommen kann angefordert werden.
Die Batterienverordnung (EU) 2023/1542 wurde in Bezug auf die Anforderungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten angepasst
2025/087/02
Die Frist für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowie für die Einreichung einer Strategie zur Gewährleistung ihrer Umsetzung wurde auf den 18.August 2027 verschoben.Die Änderung der Verordnung (a) sowie die Verordnung (EU) 2023/1542 (b) kann angefordert werden.
AW-Prax - Ökodesign-Verordnung - ein Rahmen für die Circular Economy inkl. Importverboten
2025/087/03
Rain Dr.Julia Hörnig, Brüssel schreibt in der AW-Prax 7/2025 unter der Überschrift 'Ökodesign-Verordnung - ein Rahmen für die Circular Economy inkl.Importverboten' einleitend: 'Seit dem 18.7.2024 ist die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG ESPR) in Kraft.Feststeht bereits, dass die Verordnung Import- und Vernichtungsverbote für einzelne Produktgruppen bzw.nichtkonforme Produkte vorsieht.Dass die Kommission für den Erlass der delegierten Rechtsakte innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans und vorgegebener Formate (Konsultationen und Foren) eine aktive Beteiligung von z.B.Unternehmensverbänden ermöglicht, sollten die Entwicklungen der ESPR genauestens beobachtet werden.Derzeit ist vorgesehen, zunächst die Produkte aus Metall und Textilien in den Fokus zu rücken.Die dreiseitige Veröffentlichung kann angefordert werden. (HG)
AW-Prax - Eröffnung einer passiven Veredelung bei einer nicht zugelassenen Zollstelle
2025/087/05
Unter der Rubrik 'Rechtsprechungsreport' schreibt Friedhelm Exner, MPA, HZA Potsdam in der AW-Prax 5/2025 unter der Überschrift ' Eröffnung einer passiven Veredelung bei einer nicht zugelassenen Zollstelle' einleitend: 'Im vorliegenden Rechtsstreit nutzte die Klägerin ihre Bewilligung für das Zulassungsverfahren der passiven Veredelung, um in der Schweiz rohes Erdnussöl zu veredeln, wobei nur bestimmte Zahlstellen in Deutschland für die vorübergehende Ausfuhr festgelegt wurden.Im Zeitraum von 2015 bis 2017 meldete sie jedoch das rohe Erdnussöl bei einer niederländischen Zollstelle zur Ausfuhr an, ohne den vorgesehenen Verfahrenscode der passiven Veredelung zu nutzen.Nach einer Außenprüfung forderte der Beklagte Einfuhrabgaben nach, da das Verfahren der passiven Veredelung formal nicht korrekt angewandt worden sei.Durch nachträgliche Änderungen in den Zollanmeldungen reduzierte der Beklagte die Einfuhrabgabenhöhe teilweise und wies den Einspruch im Übrigen zurück Der Rechtsstreit wurde erstinstanzlich beim geführt, welches die Klage als unbegründet abwies.Im Revisionsverfahren legt der BFH nunmehr dem Gericht der Europäischen Union (EuG) drei Fragen vor ' Die sechs Seiten umfassende Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
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