09.12.2025
2025/149EU-Kommission begrüßt politische Einigung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2025/149/01
Wie die EU-Vertretung in Deutschland berichtete, haben sich das EU-Pa [...] rlament und die EU-Mitgliedstaaten auf das Vereinfachungspaket 'Omnibus I' geeinigt, das Unternehmen in der EU von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlasten soll.Konkret gehe es um Änderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).Insgesamt sorge das Vereinfachungspaket 'Omnibus I' für eine größere Kohärenz und Effizienz der Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen.Es soll die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen verringern.Bestimmte rechtliche Erfordernisse würden auf die größten Unternehmen beschränkt, wo sie wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.Zu den Änderungen gehören die Abschaffung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen, mehr Flexibilität für Unternehmen, die weiterhin den verbindlichen Anforderungen unterliegen, und der Schutz kleinerer Unternehmen vor übermäßigen Informationsanfragen größerer Unternehmen.All dies diene dazu, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig die ursprünglichen politischen Ziele der Richtlinien aufrechtzuerhalten.Die Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Maßnahmen zum Schutz gegen Pflanzenschädlinge hinsichtlich Anoplophora glabripennis(Motschulsky)
2025/149/02
Die Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (zuletzt VFI-RS 2025/147/04) ist hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz des Gebiets der Union gegen die Etablierung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis(Motschulsky) und zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten geändert worden.Eine weitere Verordnung ändert die Anhänge VII, VIII, XI und XIII der ursprünglichen Verordnung (EU) 2019/2072 (VFI-RS 2019/153/01).Beide Veröffentlichungen bitte anfordern.(HG)
Verordnung hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung, Etablierung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster) geändert
2025/149/03
Die Verordnung zur Einführung von Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung, Etablierung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster) ist geändert worden.Die Änderungsverordnung bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der DR Kongo geändert und verlängert
2025/149/04
Der Rat hatte am 18.Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr.1183/2005 und am 20.Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo angenommen (zuletzt VFI-RS 2025/131/06).Nach einer Überprüfung sind die Einträge zu bestimmten in Anhang Ia der Verordnung und im Anhang II des Beschlusses aufgeführten Personen geändert und der Eintrag zu einer Person gestrichen worden.Der Beschluss ist bis zum 12.Dezember 2026 verlängert worden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (c) und (d) können angefordert werden.(HG)
AW-Prax - Lenkungswirkung oder Kostenersatz?
2025/149/05
- Zur zollrechtlichen Einordnung der geplanten EU-ZollabfertigungsgebührProf.Dr.Achim Rogmann, LL.M., Zollberater, und Dr.Leonie Zappek, LL.M., Programmleitung und Dozentin bei der AWA-AußenwirtschaftsAkademie GmbH, haben sich in der AW-Prax 11/2025 auf acht Seiten mit der von der EU-Kommission geplanten Zollabfertigungsgebühr für Kleinsendungen, die direkt an Verbraucher innerhalb der EU geliefert werden, im Lichte internationaler und EU-Rechtlicher Rahmenbedingungen beschäftigt.Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
AW-Prax - Vorbereitungen auf die Regelphase des CBAM
2025/149/06
In der AW-Prax 12/2025 schreibt RA Lars Hillmann, Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft, Hamburg unter der Überschrift 'Vorbereitungen auf die Regelphase des CBAM' einleitend: 'Das letzte Quartal der Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus ('CBAM') hat begonnen.Während sich ein (zahlenmäßig) großer Teil freut, weil hierdurch viele Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung fallen, müssen die verbleibenden Unternehmen mit der Unsicherheit aufgrund weiterhin fehlender Durchführungsrechtsakte umgehen.Am 1.1.2026 beginnt die Regelphase des CBAM.Jede Einfuhr von CBAM-Waren löst dann die Pflichten zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten aus.Befreit sind nur Einführer, die im Jahr weniger als 50 Tonnen Waren einführen (ausgenommen Wasserstoff und elektrische Energie).Jede über die 50-Tonnen-Grenze hinausgehend Einfuhr verpflichtet zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten.Die Preissteigerungen durch CBAM im Einkauf können leicht 100 pro Tonne oder gar mehr erreichen, vor allem bi der Verwendung von Standardwerten anstelle von tatsächlichen Emissionsdaten.Diesbezüglich gilt es sich vorzubereiten und abzusichern.'Die dreiseitige Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
AW-Prax - Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) & Co und internationale Wertschöpfungsketten
2025/149/07
Lilo Thielen, Dipl-Kauffrau, Köln, führt in der AW-Prax 11/2025 unter der Überschrift 'Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) & Co und internationale Wertschöpfungsketten' einleitend aus: 'Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 22.1.2025 im veröffentlicht und ist am 11.2.2025 in Kraft getreten.Sie löst die EU-Verpackungsrichtlinie ab und stellt den Rechtsrahmen für Verpackung und Verpackungsabfälle in die EU neu auf.Allgemeiner Geltungsbeginn der PPWR ist der 12.08.2026.Die Autorin möchte einen kurzen Abriss sowie erste Impulse zu diesem vielschichtigen und dynamischen Themenkomplex geben und sensibilisieren.Die fünfseitige Unterlage bitte anfordern.(HG)
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