17.07.2024
2024/079Hinweis für Einführer hinsichtlich regionaler Kumulierung zwischen Indonesien und Sri Lanka betreffend Spinnstofferzeugnisse
2024/079/01
Infolge eines Antrags Indonesiens und Sri [...] Lankas auf Inanspruchnahme der regionalen Kumulierung hat die Kommission beschlossen, diese Kumulierungsmöglichkeit zu gewähren.Der entsprechende Hinweis an die Einführer mit den Tabellen der 'Spinnstofferzeugnisse mit Ursprung in Indonesien, die im Rahmen der regionalen Kumulierung zur Herstellung von Spinnstofferzeugnissen in Sri Lanka (Tabelle 2) verwendet werden können' und 'Spinnstofferzeugnisse, die im Rahmen der regionalen Kumulierung aus Spinnstoffen mit Ursprung in Indonesien hergestellt werden können (Tabelle 1)' kann angefordert werden.(HG)
Vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem Polyvinylchlorid aus Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt
2024/079/02
Die Kommission hat mit Verordnung einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem Polyvinylchlorid (PVC) mit Ursprung in Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt.Betroffen ist Suspensionspolyvinylchlorid ('S-PVC'), das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist und das derzeit unter dem KN-Code ex 3904 10 00eingereiht wird.Der vorläufige Antidumpingzoll ist festgelegt worden für zwei ägyptische Unternehmen auf 74,2 % beziehungsweise 100,1 % und für alle übrigen Einfuhren aus Ägypten auf 100,1 %.Für vier namentlich aufgeführte US-Unternehmen ist der vorläufige Antidumpingzoll festgelegt worden auf zwischen 58,0 % und 70,3 % und für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in den USA auf 77,0 %.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Verordnung zur Aussetzung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs unter anderem für bestimmte gewerbliche Waren berichtigt
2024/079/03
Verordnung zur Aussetzung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs unter anderem für bestimmte gewerbliche Waren vom 31.Dezember 2023 (siehe VFI-RS 2024/002/02) ist hinsichtlich einer Nicht-VFI-relevanten Position berichtigt worden.Der Hinweis erfolgt lediglich aufgrund der Vollständigkeit.(HG)
Sind Sie schon angemeldet zum Webinar mit Frachtrasch am 30. Juli 'See- und Luftfracht ex Asien Rückblick / Heute / Ausblick'
2024/079/04
Gemeinsam mit dem Consultingunternehmen Frachtrasch International veranstaltet unser Verband am Dienstag, den 30.Juli 2024, 11:00 Uhrein Webinar zum Thema'See- und Luftfracht ex Asien Rückblick / Heute / Ausblick'.Vortragen werden-Christian Drews - Leiter Seefracht --Niklas Momberg - Leiter Luftfracht -.Nutzen Sie die Gelegenheit zur Teilnahme und melden sich an unter info@vfi-deutschland.de.Die Teilnahme ist kostenfrei.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti verlängert
2024/079/05
Mit Beschluss (GASP) 2023/1574 (siehe VFI-RS 2023/084/06 b) war der Rahmen der seit 2022 geltenden restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti erweitert worden.Diese Maßnahmen sind jetzt bis zum 29.Juli 2025 verlängert worden.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage im Libanon verlängert
2024/079/06
Mit Beschluss sind die restriktiven Maßnahmen vom 30.Juli 2021 angesichts der Lage im Libanon (zuletzt VFI-RS 2023/086/09) bis zum 31.Juli 2025 verlängert worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung Russlands gegen die Ukraine durch Iran geändert und verlängert
2024/079/07
Der am 20.Juli 2023 angenommene Beschluss (GASP) 2023/1532 und die angenommene Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sind geändert worden (zuletzt VFI-RS 2024/071/06).Im Anhang III der Verordnung und im Anhang des Beschlusses mit den Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind die Einträge zu vier Personen und zwei Organisationen aktualisiert worden.Außerdem sind die restriktiven Maßnahmen bis zum 27.Juli 2025 verlängert worden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und drei Mitteilungen an die Betroffenen (c) + (d) + (e) können angefordert werden.(HG)
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