19.08.2025
2025/096Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung aktualisiert
2025/096/01
Di [...] e Kommission hat eine Verordnung mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung veröffentlicht (zuletzt VFI-RS 2024/084/01). Die 234 Seiten umfassende Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China geändert
2025/096/02
Die Kommission hat die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China berichtigt (siehe VFI-RS 2022/061/05) geändert, indem der zuvor SHANGHAI MOREGOOD HARDWARE CO.,LTD.zugeordnete TARIC-Zusatzcode C837 nunmehr für SHANGHAI MOREGOOD HARDWARE CO.,LTD.und Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co.,Ltd.gilt.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Verordnung in Bezug auf die Fristen der Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht
2025/096/03
Die Batterieverordnung (siehe VFI-RS 2025/079/01) ist in Bezug auf Fristen der Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht geändert worden.Die Verordnung erlegt den Wirtschaftsakteuren für Batterien geltende Sorgfaltspflichten bezüglich der Beschaffung, der Verarbeitung und des Handels mit Kobalt, natürlichem Grafit, Lithium und Nickel für die Batterieherstellung auf.Diese Pflichten sollten ab dem 18.August 2025 gelten.Die Frist für Absatz 1 der Verordnung - Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen haben zu diesem Zweck Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten einzurichten und umzusetzen - ist nunmehr auf den 18.August 2027 festgelegt worden und für Absatz 5 - Leitlinien für die Anwendung der in den Artikeln 49 und 50 festgelegten Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Risiken gemäß Anhang X Nummer 2 - auf den 18.Februar 2026.Die Verordnung bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 18.07.2025)
2025/096/04
Gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP und die Verordnung (EU) Nr.269/2014 vom 17.März 2014 sind die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert.14 Personen und 41 Organisationen sind in die in Anhang I der Verordnung und den Anhang des Beschlusses sind analog der aktuellen Veröffentlichungen geändert worden. Verordnung (a), Berichtigung der Verordnung (a2), Beschluss (b) und vier Mitteilungen einschließlich einer Berichtigung an die Betroffenen (c) und (c2) + (d) + (e) bitte anfordern.(HG)
HIB - Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung
2025/096/05
Die Bundesregierung hat den 'Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542' (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG, 21/1150) in den Bundestag eingebracht, meldet 'Heute im Bundestag Nr.340'.Ziel ist es laut Vorlage, die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht zu überführen.Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien.Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden.Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.Die EU-Batterieverordnung sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 % bis Ende 2027 und auf 73 % bis Ende 2030 vor; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 %.Der Bundesrat hat dazu am 11.Juli 2025 Stellung genommen.Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu 'digitalen Bildtafeln' im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten.Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab.Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleich zu behandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug.Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren.Den Gesetzentwurf bitte anfordern.(HG)
NIQ - Konsumwandel mit X-Faktor - Die Gen X gibt mehr aus als jede andere Altersgruppe
2025/096/06
Wie NIQ informierte, hat eine neue globale NIQ-Studie zum Konsumverhalten der Generation X -das sind die zwischen 1965 und 1980 Geborenen -ergeben, dass ihre Kaufkraft und Bedeutung unterschätzt wurde.Denn typische Gen-X-Vertreter entschieden beim Einkauf nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für ihre Eltern und noch im Haushalt lebende Kinder.In Zahlen bedeute das: Die weltweite Kaufkraft wird sich von 15,2 Billionen US-Dollar im Jahr 2025 voraussichtlich auf 23 Billionen US-Dollar bis 2035 erhöhen.Die Pressemeldung mit Details bitte anfordern.(HG)
Pepco ruft Baby-Jungen-Baseballjacke zurück
2025/096/07
Die Pepco Germany GmbH ruft die Baby-Jungen-Baseballjacke PLU 614536 zurück, da diese nicht der Norm EN 17394-3:2021 entspricht die die Sicherheit der Befestigung von mechanisch angebrachten Metall-Druckverschlüssen an Kinderbekleidung festlegt.Der Rückruf kann angefordert werden.(HG)
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