22.10.2025
2025/122Aufschub der Entwaldungsvorschriften nur für kleine Unternehmen
2025/122/01
Wie www.euractiv.com am 21.10.2025 berichtete, wird die Europäische Kommission keine Verschiebung der [...] Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) für alle Unternehmen vorschlagen, sondern nur für kleine und Kleinstunternehmen. Im vergangenen Monat sei wegen IT-Problemen eine einjährige Verschiebung der Vorschriften vorgeschlagen worden (siehe auch VFI-RS 2025/112/04), die im Dezember 2025 in Kraft treten sollte.Die Entwaldungs-Verordnung werde wie ursprünglich geplant am 31.Dezember 2025 in Kraft treten.Die Verschiebung soll nun nur für kleine und Kleinstunternehmen gelten, die unter anderem mit Holz und Kautschuk handeln. Mittlerweile liegt der Verordnungsentwurf vor, allerdings nur in Englisch.Die Pressemeldung (a) und der Verordnungsentwurf (b) können angefordert werden. (HG)
Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten berichtigt
2025/122/02
Der Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (siehe VFI-RS 2008/187/05 a) ist auf Seite 116, Anhang II Modul F1 Nummer 1 wie folgt geändert worden: 'Anstatt: '1.Bei der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller die in den Nummern 2, 3, 6.1 und 7 festgelegten Verpflichtungen erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die den Bestimmungen von Nummer 4 unterworfenen betroffenen Produkte der in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entsprechen und den für sie geltenden Anforderungen der Rechtsvorschrift genügen.'muss es heißen: '1.Bei der Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller die in den Nummern 2, 3, 6.1 und 7 festgelegten Verpflichtungen erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die den Bestimmungen von Nummer 4 unterworfenen betroffenen Produkte den für sie geltenden Anforderungen der Rechtsvorschrift genügen.'Die Berichtigung bitte anfordern.(HG)
Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl aus China
2025/122/03
Mit Verordnung hat die Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll und die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls (zuletzt VFI-RS 2025/060/03) auf die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der VR China eingeführt.Die vom endgültigen Antidumpingzoll betroffene Ware wird derzeit in die KN-Codes ex 8431 39 00, ex 8431 49 20 und ex 8431 49 80 eingereiht.Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen.Der endgültige Antidumpingzollsatz für die betroffene Ware ist auf 62,5 % festgesetzt worden.Die 22 Seiten umfassende Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Verwaltungstechnische Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt 'CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol'
2025/122/04
Die Unionszulassung für das Biozidprodukt 'CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol' ist verwaltungstechnisch geändert worden.Die dreiseitige Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Mali unterliegen
2025/122/05
Die Mitteilung an vier Person, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Mali unterliegen (zuletzt VFI-RS 2024/131/07) kann angefordert werden.(HG)
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine Untergaben oder bedrohen (Stand 25.02.2023) berichtigt
2025/122/06
Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine Untergaben oder bedrohen (siehe VFI-RS 2023/024/05 a) ist berichtigt worden.Die Berichtigung bitte anfordern.(HG)
ATLAS-Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2 - Stand Februar 2026
2025/122/07
Die Generalzolldirektion hat das ATLAS-Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2 mit Stand Februar 2026 veröffentlicht: 'Dieses Merkblatt beschreibt den Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe hinsichtlich der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (summarische Anmeldung), im Normalverfahren und den Vereinfachten Verfahren des Freien Verkehrs, des Zolllagerverfahrens, des Versandverfahrens und der Aktiven Veredelung, für die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), für IMPOST (APK), für die Kontrollmitteilung im Rahmen des Eingangskontrollsystems, für das Wiederausfuhrkontrollsystem (summarische Ausgangsanmeldung/ Wiederausfuhrmitteilung), bei der Ausfuhr, dem Verfahrensbereich Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) sowie ggf.zwischen den einzelnen Verfahrensbereichen bestehende Schnittstellen.Das Merkblatt enthält auch Einzelheiten zu den Bewilligungen und zum 'Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten' (AEO).Daneben werden die allgemeinen und technischen Teilnahmevoraussetzungen am IT-Verfahren ATLAS sowie das Test- und Zertifizierungsverfahren von Teilnehmersoftware dargestellt.Das Merkblatt berücksichtigt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2.Dieses Release umfasst auch AES.'Das 401 Seiten umfassende Merkblatt (a) und eine sechsseitige Aufstellung der wesentlichen Änderungen zum ATLAS 1.0 (b) können angefordert werden.(HG)
NIQ- Kaufkraft der Europäer steigt 2025 weiter
2025/122/08
Wie das Consumer Intelligence Unternehmen NIQ mitteilte, erhöht sich 2025 die durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa 2025 auf 20.291 Euro.Die Unterschiede zwischen den 42 untersuchten Ländern würden jedoch erheblich bleiben: 'So haben die Menschen in Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg ein weitaus höheres Nettoeinkommen als im Rest Europas, während die Kaufkraft im Kosovo, in Belarus und in der Ukraine am niedrigsten ist.Irland zählt zu den großen Gewinnern des Jahres und verbessert sich im gesamteuropäischen Vergleich um gleich fünf Plätze.Das zeigt die neue Studie '´NIQ Kaufkraft Europa 2025'. Nach der Veröffentlichung belegt Deutschland mit 29.566 Euro Platz 9.Die ausführliche Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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