31.07.2024
2024/085Verordnung mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union berichtigt
2024/085/01
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 war von der EU-Kommission im [...] Dezember 2015 veröffentlicht worden (siehe VFI-RS 2016/002/02 a) und ist jetzt im Amtsblatt wie folgt berichtigt worden:Auf Seite 96, Artikel 217 Buchstabe b: Anstatt:'b) bei gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln: in dem Zeitraum, der für die Durchführung der Beförderung notwendig ist;' muss es heißen:'b) bei gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln: in dem Zeitraum, der für die Durchführung der Beförderungen notwendig ist;' Die Berichtigung bitte anfordern.(HG)
Kosmetikverordnung berichtigt
2024/085/02
Im März 2024 hatte die EU-Kommission die Anhänge II und II und III der Kosmetikverordnung hinsichtlich Nanomaterialien geändert (Siehe VFI-RS 2024/032/02). Jetzt hat sie eine Berichtigung veröffentlich wie folgt:Auf Seite 5, Anhang, Nummer 2, Fußnote (*): Anstatt:'(*) Ab dem 1.Februar 2025 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und den Einschränkungen nicht entsprechen, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden.Ab dem 1.November 2025 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten, nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.'muss es heißen:'(*) Ab dem 1.Februar 2025dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und den Einschränkungen nicht entsprechen, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden.Ab dem 1.November 2025dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und den Einschränkungen nicht entsprechen, nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.'Die Berichtigung kann angefordert werden.(HG)
EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft getreten
2024/085/03
Am 30.Juli 2024 ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft getreten (siehe VFI-RS 2024/076/06).Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 31.Juli 2026 diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen.Bei von der Richtlinie betroffenen Produkten handelt es sich im Wesentlichen um Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner; Haushaltsgeschirrspüler; Kühlgeräte; elektronische Displays; Schweißgeräte; Staubsauger; Server und Datenspeicherprodukte; Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets Haushaltswäschetrockner und Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten.Nach der Richtlinie sind die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten.Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern.Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, soll eine europäische Reparaturplattform den Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen.Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.Die EU-Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
EU zieht Quecksilber schrittweise aus dem Verkehr
2024/085/04
Zuletzt war in VFI-RS 2024/081/03 über die Bekanntmachung der zur Anwendung der Verordnung über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsbeschränkungen unterliegen (siehe VFI-RS 2024/076/05), berichtet worden. Diese Verordnung ist am 30.Juli 2024 in Kraft getreten.In diesem Zusammenhang informiert die EU-Kommission nochmals, dass mit Quecksilber versetzte Produkte, insbesondere Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen, die größten verbleibenden absichtlichen Verwendungen des Stoffes in der EU darstellen.Diese Verwendungen sei in der vorherigen Quecksilberverordnung von 2017 nicht vollständig berücksichtigt worden war.Quecksilberfreie Alternativen seien inzwischen leicht verfügbar und wirtschaftlich.Angefordert werden können weiterhin die Verordnung (a), die Bekanntmachung zur Anwendung (b) und eine Pressemeldung (c).(HG)
Wert der Einfuhren nach Deutschland im Juni 2024 zum Vorjahr um 0,7 % gestiegen
2024/085/05
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, ist der Wert der Einfuhren nach Deutschland im Juni 2024 zum gleichen Vorjahresmonat um 0,7 % gestiegen (Mai 2024 -0,4 % / April 2024 -1,7 %).Den größten Einfluss auf den Anstieg hätten auch Konsumgüter mit einem Plus von 1,8 % verursacht.Gegenüber Mai 2024 sei der Wert der Einfuhren nach Deutschland um 0,4 % gestiegen.Die ausführliche Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Pro-Kopf-Konsum privater EU-Haushalte im ersten Quartal 2024 um 0,2 % zum Vorquartal
2024/085/06
In der EU stieg der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte im I.Quartal 2024 um 0,2 % nach einem Anstieg von 0,2 % im IV.Quartal 2023, teilte Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, mit.Gleichzeitig sei das reale Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte im I Quartal 2024 um 1,6 % nach einem Anstieg von 0,6 % im Vorquartal gestiegen.Die achtseitige Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Der Zoll-Profi! - Weiterer Schritt für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
2024/085/07
Unter der Überschrift 'Weiterer Schritt für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit - Europäisches Parlament nimmt Verordnungstext an' schreibt RA Marvin Baumeister, AWB Law GmbH, Münster, im 'Der Zoll-Profi' Juli 2024' einleitend: Bereits im März war der Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt abgeschlossen worden.Im April 2024 hat das Europäischen Parlament nun einen entsprechenden Verordnungstext angenommen.Im Vergleich zu dem bisherigen Vorschlag, der als Grundlage der Triloggespräche diente (vgl.Der Zoll-Profi 4/2024)' (siehe auch VFI-RS 2024/051/03), 'wurde die Systematik der einzelnen Regelungen geändert, einzelne Vorschriften wurden ergänzt und weitere Schritte zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten festgelegt.Dieser Artikel soll einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben.'Die Veröffentlichung, Umfang drei Seiten, kann angefordert werden.(HG)
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