09.12.2025
2025/148QIMA- und VFI-Webinar - EPR & Verpackung - Was die erweiterte Herstellerverantwortung 2026 für Ihr Unternehmen bedeutet
2025/148/01
Ihr Verband - die German Importers - und un [...] ser Mitgliedsunternehmen QIMA veranstalten am Dienstag, den 16.Dezember 2025, ab 11:00 Uhrein einstündiges Webinar zum Thema 'EPR & Verpackung - Was die erweiterte Herstellerverantwortung 2026 für Ihr Unternehmen bedeutet'Im Mittelpunkt des Webinars stehen die Verpflichtung der Unternehmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sowie die höheren Anforderungen der ab August 2026 geltenden EU-Verpackungsordnung. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung - Was sich 2026 ändert / Registrierung und Systeme / Welche Verpackungsangaben künftig verpflichtend sind / Design-for-EPR / Ihr Fahrplan für 2026.Referieren werden Anouschka Jansen (Director Sustainability Solutions, QIMA) und Dr.Michael Arretz (Geschäftsführer German Importers (VFI)).Weitere Information und das Formular zu Anwendung finden Sie unter dem LinkEPR & Verpackung - Was die erweiterte Herstellerverantwortung 2026 für Ihr Unternehmen bedeutet'
Änderung der Anhänge II, IV und VII der Zollpräferenzverordnung
2025/148/02
Die Kommission hat die Anhänge II, IV und VII der Zollpräferenzordnung geändert.Die Zollpräferenzverordnung sieht vor, dass ein Land, das von der Weltbank in drei aufeinanderfolgenden Jahren als ein Land mit hohem Einkommen oder als ein Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft wurde, nicht in den Genuss der APS-Präferenzen kommt.Das trifft auf Indonesien zu, so dass das Land ab dem 1.Januar 2027 aus der Liste der APS-begünstigten Länder in Anhang II der Verordnung fällt.Außerdem sieht die Zollpräferenzverordnung vor, dass ein Land, das von den Vereinten Nationen (VN) in die Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder eingestuft wurde, in den Genuss der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder 'Alles außer Waffen' (EBA) kommen sollte, die in Anhang IV der Verordnung enthalten sind.São Tomé und Príncipe erfüllen die Voraussetzungen nicht mehr und fallen ab dem 1.Januar 2029 aus dem Anhang IV.Des Weiteren kann ein APS-begünstigtes Land in den Genuss der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung kommen, sofern es aufgrund einer fehlenden Diversifizierung und einer unzureichenden Einbindung in das internationale Handelssystem als gefährdet im Sinne des Anhangs VII der Verordnung eingestuft wird.Das ist der Fall, wenn die Einfuhren von Waren aus Anhangs IX aus diesem Land in die Union im Durchschnitt der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre dem Wert nach weniger als 7,4 % (Gefährdungsschwelle) aller Einfuhren aus den APS-begünstigten Ländern in die Union ausmachen.Da sich zwischen dem 1.Januar 2019 und dem 1.Januar 2023 die Liste der APS-begünstigten Länder in Anhang II erheblich reduziert hat, sind die Gesamteinfuhren von Waren des Anhangs IX mit Ursprung in allen APS-begünstigten Ländern in die Union im Durchschnitt um 17,5 % gesunken.Das hat zur Folge, dass Gefährdungsschwelle von 7,4 % auf 9 % mit Wirkung vom 1.Januar 2023 erhöht worden ist.Die Verordnung bitte anfordern.(HG)
Bevorstehenden Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl aus China
2025/148/03
Die Kommission hat das Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl aus China (VFI-RS 2021/107/02) zum 03.09.2026 bekannt gemacht, sofern nicht spätestens drei Monate vor diesem Termin ein Antrag auf Überprüfung bei der EU-Kommission gestellt wird.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Verordnung im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren geändert
2025/148/04
Die Verordnung im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren (siehe VFI-RS 2024/076/04) ist in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Übergangsbestimmungen, Prüftoleranzen, Korrekturen der Prüfergebnisse und weitere Bestimmungen über die Ventilatordrehzahl geändert worden.Die fünfseitige Änderungsverordnung kann angefordert werden.(HG)
Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheits-Verordnung im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, die Zertifizierung von IKT-Produktreihen, die Kontinuität der Vertrauenswürdigkeit und Sachstandsdokumente
2025/148/05
Am 17.April 2019 hatte die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik veröffentlicht.Am 31.Januar 2024 waren mit Verordnung (EU) 2024/482 diesbezügliche Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) erlassen worden.Diese Durchführungsbestimmungen sind jetzt im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, die Zertifizierung von IKT-Produktreihen, die Kontinuität der Vertrauenswürdigkeit und Sachstandsdokumente geändert worden.Die drei Verordnungen bitte anfordern.(HG)
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