02.09.2021
2021/107Empfehlung über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung
2021/107/01
Die EU-Kommission hat folgende Empfehlung über Konformität [...] sbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren hinsichtlich Persönlicher Schutzausrüstung und Medizinprodukten im Kontext der COVID-19-Bedrohung veröffentlicht:'Marktüberwachungsverfahren 1.Ab dem 1.Oktober 2021 sollten die Marktüberwachungsbehörden keine PSA mehr zulassen, die die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/425 (siehe VFI-RS 2016/039/01) nicht erfolgreich durchlaufen haben.PSA, die von den Marktüberwachungsbehörden im Einklang mit den unter den Nummern 7 oder 8 der Empfehlung (EU) 2020/403 (siehe VFI-RS 2020/042/04) der Kommission beschriebenen Mechanismen zugelassen wurden, dürfen nach dem 1.Oktober 2021 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden. 2.Die Marktüberwachungsbehörden dürfen die Bereitstellung von Medizinprodukten auf dem Unionsmarkt, die die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2017/745 (siehe VFI-RS 2017/074/01) nicht erfolgreich durchlaufen haben, ausschließlich nach dem in Artikel 59 der Verordnung (EU) 2017/745 genannten Verfahren für Ausnahmen von den Konformitätsbewertungsverfahren genehmigen. 3.PSA oder Medizinprodukte, die von einer Marktüberwachungsbehörde gemäß den unter Nummer 7 oder 8 der Empfehlung (EU) 2020/403 der Kommission beschriebenen Mechanismen zugelassen wurden, dürfen nur bis zum 31.Mai 2022 bereitgestellt werden.In Ausnahmefällen können PSA oder Medizinprodukte, die Teil vorhandener Bestände sind, die medizinischen Fachkräften, Ersthelfern und sonstigem, mit der Eindämmung des Virus und der Verhinderung seiner weiteren Ausbreitung betrauten Personal zur Verfügung stehen, solange bereitgestellt werden, bis diese Bestände vollständig aufgebraucht sind, längstens jedoch bis zum 31.Juli 2022. 4.Die Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten sollten sich weiterhin vorrangig auf nichtkonforme PSA oder Medizinprodukte konzentrieren, von denen eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Benutzers ausgeht.Insbesondere sollten die Marktüberwachungsbehörden ab dem 1.August 2022 sicherstellen, dass alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten PSA oder Medizinprodukte die einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/425 bzw.Artikel 52 der Verordnung (EU) 2017/745 erfolgreich durchlaufen haben und mit einer ordnungsgemäß angebrachten CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/425 bzw.Artikel 20 der Verordnung (EU) 2017/745 versehen sind, es sei denn, im Falle von Medizinprodukten wurden von den Mitgliedstaaten besondere Ausnahmen von den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2017/745 genehmigt. 5.Die Marktüberwachungsbehörden sollten die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über alle Fälle informieren, in denen sie auf ein nichtkonformes PSA- oder Medizinprodukt gestoßen sind.Für PSA sollte dies über das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) erfolgen.Wird festgestellt, dass Produkte nicht sicher sind und werden Maßnahmen gegen solche Produkte ergriffen, die keinen ausreichenden Schutz bieten, sollten die Marktüberwachungsbehörden die betreffenden Produkte im Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte (Safety Gate/RAPEX) melden.6.Wenn die Marktüberwachungsbehörden ein nichtkonformes PSA- oder Medizinprodukt feststellen, sollten sie unverzüglich die in Kapitel VI der Verordnung (EU) 2016/425 bzw.Kapitel VII der Verordnung (EU) 2017/745 festgelegten einschlägigen Verfahren einleiten.' Anfordert werden können die Empfehlung (a) sowie weiterhin die im Text erwähnten Verordnungen (EU) 2016/425 (b) und (EU) 2017/745 (c) sowie die Empfehlung (EU) 2020/403 (d).(HG)
Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl aus China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung
2021/107/02
Im Nachgang an eine Auslaufüberprüfung (siehe VFI-RS 2020/076/02) hat die EU-Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl (PSC-Drähte und -Litzen) mit Ursprung in der VR China eingeführt.Der Antidumpingzoll wird eingeführt auf die Einfuhren von nicht überzogenem Draht aus nicht legiertem Stahl, von überzogenem oder verzinktem Draht aus nicht legiertem Stahl sowie von Litzen aus nicht legiertem Stahl (auch überzogen) aus höchstens 18 Einzeldrähten mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr und einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex 7217 10 90, ex 7217 20 90, ex 7312 10 61, ex 7312 10 65 und ex 7312 10 69 (TARIC-Codes 7217 10 90 10, 7217 20 90 10, 7312 10 61 91, 7312 10 65 91 und 7312 10 69 91) eingereiht werden.Vom geltenden Antidumpingzoll ausgenommen sind galvanisierte (aber nicht mit anderem Material zusätzlich beschichtete) Litzen aus sieben Einzeldrähten, bei denen die Querschnittsabmessung des Kerndrahtes identisch ist mit der Querschnittsabmessung oder weniger als 3 % größer ist als die Querschnittsabmessung jedes der sechs anderen Drähte.Der Antidumpingzoll ist festgelegt worden für das Unternehmen Kiswire Qingdao, Ltd.,Qingdao auf 0 %, für Ossen Innovation Materials Co.Joint Stock Company Ltd, Maanshan, und Ossen Jiujiang Steel Wire Cable Co.Ltd, Jiujian auf 31,1 % und für alle übrigen Unternehmen auf 46,2 %.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Internationales Abkommen für Gesundheit und Sicherheit in der Textil- und Bekleidungsindustrie hat Bangladesh Accord abgelöst
2021/107/03
Das Internationale Abkommen für Gesundheit und Sicherheit in der Textil- und Bekleidungsindustrie hat zum 1.September 2021 den Bangladesh Accord abgelöst.Der Bangladesh Accord zu Brandschutz und Gebäudesicherheit war nach dem Einsturz des Rana Plaza im Jahr 2013 vor acht Jahren geschlossen worden und sollte bereits zum Ende Mai 2021 auslaufen.Kurzfristig war der Accord bis Ende August 2021 verlängert worden.Wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' berichtete, soll das neue Abkommen nach Auskunft von Clean Clothes Campaign 'auch auf andere Länder ausgedehnt werden, in denen das Leben von Arbeitern täglich gefährdet ist'.Im Kommentar zu diesem Thema erklärt Christoph Heim in der 'Frankfurter Allgemeine Zeitung': ' die übrigen Fertigungsstandorte wie Myanmar, Indien, Pakistan oder Sri Lanka gibt es weit mehr Probleme als den - zweifelsohne wichtigen - Ausbau der grundlegenden Sicherheit der Arbeiterinnen ' Scott Nova, Direktor im Worker Right Consortium habe die Entwicklung Bangladeschs trotz Corona-Krise als ansehnlich bezeichnet.Die Ratingagentur Standard & Poors habe erklärt, 'nach der Wachstumsrate von 5,5 % im vergangenen Haushaltsjahr bis Ende Juni wird sich die wirtschaftliche Erholung über die nächsten ein oder zwei Jahre fortsetzen'.Die Pressemeldung zum neuen Abkommen von 'The Bangladesh Accord' kann angefordert werden.Auf die beiden Pressemeldungen wird verwiesen.(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation zum Warenverkehr mit den Teilnehmerländern im Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
2021/107/04
Das InformationsTechnikZentrum Bund hat eine dreiseitige ATLAS-Teilnehmerinformation zu ATLAS-Einfuhr betreffend TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern im Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht, die angefordert werden kann.(HG)
DIW-Konjunkturbarometer steigt im August 2021 nach oben
2021/107/05
Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) steigt im August auf 111 Punkte und zeigt für das dritte Quartal 2021 wie schon im Vorquartal einen kräftigen Zuwachs beim Bruttoinlandsprodukt an.Das Konjunkturbarometer steigt um 1 %. Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Großhandelsumsatz in Deutschland im zweiten Quartal 2021 um real 8,2 % gestiegen
2021/107/06
Die Großhandelsunternehmen in Deutschland haben im 2.Quartal 2021 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 8,2 % mehr und nominal (nicht preisbereinigt) 15,9 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im 2.Quartal 2020.Die hohe Differenz zwischen realer und nominaler Umsatzentwicklung sei dabei insbesondere durch den hohen Anstieg der Großhandelspreise im 2.Quartal 2021 zustande gekommen.Gegenüber dem 4.Quartal 2019, dem Quartal vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, sei der Umsatz im 2.Quartal 2021 real um 1,8 % und nominal um 7,3 % gestiegen.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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