02.10.2023
2023/106Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems
2023/106/01
Im Mai 2023 hatte die EU-Kommission die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems veröffentlic [...] ht.Die vorerst betroffenen Produkte Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff sahen erst einmal nicht VFI-konform aus.Allerdings scheinen doch VFI-relevante Produkte unter diese Verordnung zu fallen, wie Schlüsselringe, Alu-Folien oder Nägel.Die Verordnung ist am 1.Oktober 2023 in Kraft getreten.Mit diesem Datum beginnt eine Übergangsphase, die Ende 2025 enden wird, in der die betroffenen Unternehmen 'üben' sollen und bereits Meldepflichten unterliegen.Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) sei das wegweisende EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen und ein Schlüsselelement der ehrgeizigen 'Fit für 55'-Agenda.Mit dem CBAM würde die Differenz beim CO2-Preis von importierten und heimischen Produkten ausgeglichen.Dadurch werde sichergestellt, dass die EU-Klimapolitik nicht durch die Auslagerung der Produktion in Länder mit weniger anspruchsvollen Umweltstandards oder die Ersetzung von EU-Produkten durch CO2-intensivere Importe aufgeweicht wird.Das CBAM sei mit den WTO-Regeln vereinbar und motiviert die Industrie weltweit, grünere und nachhaltigere Technologien einzuführen.Die 53 Seiten umfassende Verordnung (a), ein übersichtlicher FAZ-Artikel (b), die aktuelle EU-Pressemeldung (c), das Guidance Document on CBAM implementation for importers of goods into the EU (englisch / 104 Seiten) (d), das Guidance Document on CBAM implementation for installation operators outside the EU (englisch / 266 Seiten) (e), können angefordert werden.(HG)
Bevorstehendes Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen für bestimmte nahtlose Rohre aus der Ukraine
2023/106/02
Die Kommission hat das bevorstehende Außerkrafttreten bestimmter Antidumpingmaßnahmen für die Einfuhren bestimmter nahtlosee Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Ukraine bekannt gemacht.Die Antidumpingmaßnahmen treten danach zum 3.Oktober 2023 außer Kraft.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Genehmigung der Reaktionsmasse von N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N- methylammoniumpropanoat und weiteren zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8
2023/106/03
Die Kommission hat die Verordnung zur Genehmigung der Reaktionsmasse von N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N- methylammoniumpropanoat und N,N-Didecyl-N-(2-(2-hydroxyethoxy)ethyl)-N- methylammoniumpropanoat und N,N-Didecyl-N-(2-(2-(2-hydroxyethoxy)ethoxy)ethyl)-N- methylammoniumpropanoat als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 - Holzschutzmittel - veröffentlicht.Verordnung bitte anfordern.(HG)
Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie 'Lysoform IPA Surface'
2023/106/04
Die Lysoform Dr.Hans Rosemann GmbH hat eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie 'Lysoform IPA Surface' erhalten.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18
2023/106/05
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 - Holzschutzmittel - und 18 - Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden - ist mit Beschluss auf den 31.Dezember 2024 verschoben worden.Die Unterlage bitte anfordern.HG)
Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von basischem Kupfercarbonat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8
2023/106/06
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluoridl zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 - Holzschutzmittel - ist verschoben worden auf den 31.Juli 2026 verschoben worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferhydroxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8
2023/106/07
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Kupferhydroxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 - Holzschutzmittel - ist verschoben worden auf den 31.Juli 2026 verschoben worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Mitteilung an bestimmte Personen, die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen
2023/106/08
Eine Mitteilung an bestimmte Personen, die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen (zuletzt VFI-RS 2022/124/07) kann angefordert werden.(HG)
Fragen-Antworten-Katalog zur Änderung der REACH-Verordnung hinsichtlich Mikroplastik
2023/106/09
Mit VFI-Rundschreiben 2023/103/01 und 2023/104/01 war auf die Änderung des Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Mikroplastik an sich sowie zugesetztem Mikroplastik in Produkten berichtet worden.Jetzt hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog zu dieser Thematik veröffentlicht, der angefordert werden kann.(HG)
UBA-Studie 'Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen - Branchenstudie Elektronikindustrie'
2023/106/10
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine 115 Seiten umfassende Studie 'Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen - Branchenstudie Elektronikindustrie' veröffentlicht, die angefordert werden kann.Die Studie biete Unternehmen der deutschen Elektronikindustrie und deren ?Stakeholder?n eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten.Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen.Die Studie enthalte eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen und elektrischen Ausrüstungen für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle.Die Herstellung von Halbleiterchips sowie der Abbau und die Aufbereitung von Kupfer, Gold und Zinn würden vertieft betrachtet.(HG)
Luftfrachtkostenumrechnungskurse Oktober/November 2023
2023/106/11
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Luftfrachtkostenumrechnungskurse für die Zeit vom 10.Oktober bis 9.November 2023 veröffentlicht.Bekannt gegeben werden die Länder, die dortigen Währungen und die Umrechnungskurse für einen Euro in nationale Währungen.Die Unterlage kann angefordert werden.Abonnenten sind bereits unterrichtet worden mit dem IATA-Kurs-Rundschreiben 10/2023 vom 2.Oktober 2023.Mitgliedsunternehmen, die ebenfalls an automatischer, monatlicher Übersendung dieser Aufstellung interessiert sind, bitte melden.(HG)
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