03.08.2023
2023/085Anhang IV der RoHS-Richtlinie hinsichtlich einer Ausnahme in In-vitro-Diagnostika geändert
2023/085/01
Die Kommission hat den Anhang IV der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen [...] dung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) (zuletzt VFI-RS 2023/079/01) hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid, das als Grundwerkstoff für Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika der Kategorie 8 verwendet werden, geändert.Bis zu welchem Zeitpunkt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt die Vorschriften Anwendung finden, ist der Veröffentlichung nicht zu entnehmen.Die Änderungsrichtlinie kann angefordert werden.(HG)
Anhang III der Kosmetikverordnung hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffegeändert
2023/085/02
Anhang III der Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) (zuletzt VFI-RS 2022/121/02) ist hinsichtlich der Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln geändert worden.Unter anderem wurden Änderungen bei 17 Einträgen vorgenommen sowie zehn Einträge gestrichen.Außerdem ist Anhang III um 45 neue Einträge ergänzt worden.Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
2023/085/03
Gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/1532 vom 20.Juli 2023 sind mit Verordnung restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran erlassen worden.Unter anderem betroffen sind das Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit Ursprung der Union, mit deren Fähigkeiten unbemannte Luftfahrzeuge hergestellt werden können, technische Hilfe und anderes beziehungsweise finanzielle Mittel im Zusammenhang mit bestimmten Gütern bereitzustellen.Die Verordnung (a) und der Beschluss (b) können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien verlängert und geändert
2023/085/04
Der Rat hatte am 18.Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr.36/2012 und am 31.Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien angenommen (zuletzt VFI-RS 2023/059/06).Unter anderem ist in Anbetracht des Ausmaßes der humanitären Krise in Syrien und um die rasche Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern, wird die Ausnahme des Einfrierens bestimmter Vermögenswerte usw.bis zum 24.Februar 2024 verlängert.Die Verordnung (a), der Beschluss (b), die Berichtigung der Verordnung (c) und zwei Mitteilungen (d) + (e) können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien geändert
2023/085/05
Der Rat hatte am 18.Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 und am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien angenommen (zuletzt VFI-RS 2023/085/04). Eine Person ist in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses und Anhang II der aufgenommen worden. Die Verordnung (a) und der Beschluss (b) können angefordert werden. (HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verlängert
2023/085/06
Der Beschluss 2014/512/GASP vom 31.Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist bis zum 31.Januar 2024 verlängert worden und kann angefordert werden.(HG)
Mitteilung an bestimmte Personen und eine Organisation, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen
2023/085/07
Eine Mitteilung an bestimmte Personen und eine Organisation, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen (zuletzt VFI-RS 2022/112/06) kann angefordert werden.(HG)
338. Änderung der Terrorismusverordnung
2023/085/08
Die Verordnung des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, ist zum 338.Mal geändert worden (zuletzt VFI-RS 2023/066/08).Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat beschlossen, zwei Einträge in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.Die Verordnung bitte anfordern.(HG)
Luftfrachtkostenumrechnungskurse August/September 2023
2023/085/09
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Luftfrachtkostenumrechnungskurse für die Zeit vom 10.August bis 9.September 2023 veröffentlicht.Bekannt gegeben werden die Länder, die dortigen Währungen und die Umrechnungskurse für einen Euro in nationale Währungen.Die Unterlage kann angefordert werden.Abonnenten sind bereits unterrichtet worden mit dem IATA-Kurs-Rundschreiben 08/2023 vom 2.August 2023.Mitgliedsunternehmen, die ebenfalls an automatischer, monatlicher Übersendung dieser Aufstellung interessiert sind, bitte melden.(HG)
TEDi ruft Taschenlampe zurück
2023/085/10
Die TEDi GmbH & Co.KG ruft die Taschenlampe groß Frozen zurück, da die Batterien zu leicht zugänglich sind und dadurch eine Gefährdung durch Kleinteile entsteht.Die Taschenlampe wurde zwischen dem 30.08.2022 und 20.07.2023 in den Tedi-Filialen verkauft.Die Rückrufinformation kann angefordert werden.(HG)
TEDi ruft Trainingshandschuh zurück
2023/085/11
Die TEDi GmbH & Co.KG ruft den schwarzen Trainingshandschuh mit der Artikelnummer 74293007191000000500 zurück, da erhöhte Pak-Werte festgestellt wurden.Der Handschuh wurde zwischen dem 11.07.2022 und 20.07.2023 in den Tedi-Filialen verkauft.Die Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
Smyth Toys ruft Pop Girl Köfferchen zurück
2023/085/12
Die Spielwarenkette Smyths Toys EU HQ UC ruft das dreistufige Pop Girl 3-Köfferchen, Artikelnummer SKU 206793, und das Pop Girl-Köfferchen, Artikelnummer 203096, zurück, da der Konservierungsstoff Phenoxyethanol enthalten ist.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Konges Sløjd ruft Nachtlichter zurück
2023/085/13
Das Unternehmen Konges Sløjd ruft die Nachtlichter Kirsche, Dino und Zitrone zurück, da diese von Kindern als Spielzeug wahrgenommen werden können.Die Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
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