04.04.2024
2024/040Mitgliederversammlung am 11. April 2024 mit dem BAFA-Präsidenten Torsten Safarik
2024/040/01
Die Einladung und die Finanzunterlagen zur am Donnerstag, den 11.April 2024, ab 10:00 [...] Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung im Anglo-German-Club in Hamburg waren mit den VFI-Rundschreiben 024/2024 und 038/2024 versandt worden. Nutzen Sie die Gelegenheit, vor Ort mit Herrn Safarik und Frau Brechtel, BAFA-Referatsleiterin, über das Lieferkettengesetz zu diskutieren.Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nur noch bis Montag, 08.04.2024, 12:00 Uhr unter info@vfi-deutschland.de angenommen werden.Falls Ihnen die beiden genannten Rundschreiben mit weiteren Informationen nicht mehr vorliegen, senden wir Ihnen diese gerne nochmals zu.(HG)
Anhänge II, III, V und VI der Kosmetikverordnung geändert
2024/040/02
Die Anhänge II, III, V und VI der Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) sind hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften geändert worden.Die acht Seiten umfassende Verordnung bitte anfordern.(HG)
Verordnung zur Festlegung operativer Einzelheiten der Produktdatenbank EPREL
2024/040/03
Mit Verordnung war im Jahre 2017 ein Rahmen für die Festlegung der Energieverbrauchkennzeichnung geschaffen worden (siehe VFI-RS 2017/093/01).Diese Verordnung sah unter anderem die Einrichtung einer Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (European Product Registry for Energy Labelling, EPREL) vor.Das EPREL-System umfasst ein öffentliches System mit freiem Zugang zu öffentlichen Informationen über in der Union in Verkehr gebrachte Produktmodelle und ein Konformitätssystem, das für die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten zugänglich ist und sowohl die öffentlichen als auch die technischen Informationen der Lieferanten zu diesen Produktmodellen enthält.Jetzt hat die Kommission operative Einzelheiten betreffend EPREL veröffentlicht, die energieverbrauchsrelevante Produkte und Reifen betreffen.Die 13-seitige Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Einreihung einer Smartwatch in die Kombinierte Nomenklatur
2024/040/04
Mit Verordnung ist ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch), das aus einem berührungsempfindlichen AMOLED-Farbdisplay mit einer Diagonale von etwa 2,8 cm und einem Silikonarmband besteht und zusammen mit seinem Ladegerät als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht ist, eingereiht worden in den KN-Code 9102 12 00.Das Gerät enthält außerdem:2 MB RAM-Speicher, 32 MB ROM-Speicher; 159-mAh-Batterie; Beschleunigungssensor, Gyroskop, optischen Herzfrequenzsensor; Bluetooth 5.1-Verbindung.Das Gerät ist nicht mit einer eSIM-/SIM-Karte ausgestattet, und es kann keine SIM-Karte eingesetzt werden.Es verfügt nicht über eine Nahfeldkommunikationsfähigkeit.Das Gerät kann ohne Kopplung mit einem anderen Gerät für Folgendes verwendet werden: Anzeige von Uhrzeit und Datum; Messung der Herzfrequenz; Messen der Schlafphasen; Schrittzähler; Aufzeichnung der Geschwindigkeit.Das Gerät kann über Bluetooth mit einem anderen Gerät wie einem Smartphone ('Hosting-Gerät') gekoppelt oder verbunden werden.Nach der Kopplung werden die gemessenen Daten zur weiteren Auswertung (durch Apps) an das Hosting-Gerät übertragen.Nach der Kopplung verfügt das Gerät außerdem über folgende Funktionen: Empfang von Benachrichtigungen über Anrufe mit der alleinigen Möglichkeit, sie abzulehnen (es können keine Anrufe angenommen werden); Abfragen von SMS-Benachrichtigungen durch Anzeige des ersten Teils des Texts und Reaktion darauf (das Gerät bietet eine SMS-Schnellantwortfunktion mit vorformulierten Antworten, es können jedoch keine vollständigen, individuellen Nachrichten verfasst werden); Bedienung von auf dem Hosting-Gerät befindlichen Apps für die Wiedergabe von Musik; verschiedene Funktionen im Zusammenhang mit Programmen in den Bereichen Gesundheit und Sport; Ermittlung des Stressniveaus.Die Einreihungsentscheidung bitte anfordern.(HG)
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur hinsichtlich KN-Unterpositionen '3924 90 00 andere' und '4818 90 10und 4818 90 90 andere'
2024/040/05
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur sind wie folgt geändert worden:Auf Seite 202 wird in der Erläuterung zur KN-Unterposition '3924 90 00 andere' nach dem bestehenden Text folgender Wortlaut eingefügt:'Hierher gehören auch Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen (z.B.Unterlagen für Inkontinenzpatienten oder Welpenunterlagen).Die Hauptfunktion dieser Waren besteht in der Aufnahme von wässrigen Lösungen.Das SAP speichert wässrige Lösungen wirksam im Kern der Ware und verleiht dieser damit ihren wesentlichen Charakter.Das Papiermaterial erleichtert insbesondere die anfängliche Absorption und den Transport der wässrigen Lösung zum SAP.Im Einklang mit Anmerkung 2 Buchstabe z zu Kapitel 39 sind Waren der Position 9619von dieser Unterposition ausgeschlossen (siehe auch Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 96).'Auf Seite 231 wird in der Erläuterung zu den KN-Unterpositionen '4818 90 10 und 4818 90 90 andere' nach dem ersten Absatz folgender Wortlaut eingefügt: 'Nicht hierher gehören Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen, wenn die Hauptfunktion der Ware in der Aufnahme von wässrigen Lösungen durch das SAP besteht (siehe Erläuterung zu Unterposition 3924 90 00dritter Absatz).'Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Fashionunited - 'Die Zukunft des Einzelhandels enthüllt: Ausblick 2024 der Economist Intelligence'
2024/040/06
Diane Vanderschelden schreibt unter www.fashionunited.de unter der Überschrift 'Die Zukunft des Einzelhandels enthüllt: Ausblick 2024 der Economist Intelligence' einleitend: 'Was sind die neuesten Trends, die den Konsumgüter- und Einzelhandel prägen - von den belebten Gängen stationärer Geschäfte, die jetzt mit 'Erlebnis-Shopping' gefüllt sind, bis hin zu den sich schnell veränderndenLandschaften des Onlinehandels, in denen immer mehr reine Anbietende und Discounter auf den Plan treten?Werden die schwankenden Inflationsraten weiterhin die Gewohnheiten der Verbraucher:innen beeinflussen?Wie wird die Einzelhandelsstrategie auf diese Anpassungen reagieren?Die EconomistIntelligence Unit (EIU, der Forschungs- und Analysearm der Economist Group) gab einen Einblick in die Zukunft des Einzelhandels mit wichtigen Erkenntnissen für 2024.'Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
RWI/ISL-Containerumschlag-Index im März 2024 - Containerumschlag zeigt Belebung in den europäischen Häfen
2024/040/07
Der Containerumschlag-Index des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Februar gegenüber dem Vormonat gestiegen auf saisonbereinigt 129,5 Punkte.Ohne den deutlichen Rückgang des Containerumschlags in den chinesischen Häfen wäre der Anstieg noch wesentlich kräftiger gewesen.In den europäischen Häfen sei der Containerumschlag um fast 3 % ausgeweitet worden.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
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