04.10.2023
2023/107Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von basischem Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8
2023/107/01
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Kupfe [...] r(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 - Holzschutzmittel - ist verschoben worden auf den 31.Juli 2026 worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Genehmigung der Reaktionsmasse von N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N- methylammoniumpropanoat und weiteren zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 4
2023/107/02
Die Kommission hat die Verordnung zur Genehmigung der Reaktionsmasse N,N-Didecyl-N-(2-hydroxyethyl)-N- methylammoniumpropanoat und N,N-Didecyl-N-(2-(2-hydroxyethoxy)ethyl)-N- methylammoniumpropanoat und N,N-Didecyl-N-(2-(2-(2-hydroxyethoxy)ethoxy)ethyl)-N- methylammoniumpropanoat als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel - und 4 - Lebens- und Futtermittelbereich - veröffentlicht.Verordnung bitte anfordern.(HG)
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 23.06.2023) berichtigt
2023/107/03
Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (siehe VFI-RS 2023/072/07 b) ist berichtigt worden auf Seite 12, Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b.Die Berichtigung kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 29.09.2023) geändert
2023/107/04
Der Rat hat am 31.Juli 2014 die Verordnung (EU) Nr.833/2014 und den Beschluss 2014/512/GASP angenommen (zuletzt VFI-RS 2023/107/04).Einige der zuletzt verhängten Maßnahmen (siehe VFI-RS 2023/072/07 a+b) gelten für alle In Anhang VII der Verordnung und unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (siehe VFI-RS 2023/072/07 b+a) seit dem 1.Oktober 2023.Die Verordnung (a) und der Beschluss (b) können angefordert werden.(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation zu Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse nach der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
2023/107/05
Nach der Verordnung (EU) Nr.833/2014, der der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30.September 2023 unmittelbar oder mittelbar einzuführen oder zu kaufen, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII VO aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden.Dieses Verbot gilt auch für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11 oder 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, ab dem 1.April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1.Oktober 2024 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90.Betroffen sind daher alle Einfuhren von in den Anwendungsbereich des Art.3g Abs.1 lit.d) VO (EU) Nr.833/2014 fallenden Eisen- und Stahlerzeugnissen des Anhangs XVII - unabhängig davon, aus welchem Land die Erzeugnisse eingeführt werden -, und nicht nur diejenigen, die Handelsbeziehungen zu Russland betreffen.Angefordert werden können die ausführliche ATLAS-Teilnehmerinformation (a) und der Anhang XVII der genannten Verordnung mit den betroffenen Waren (b).(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation
2023/107/06
Das ITZ Bund hat eine zweiseitige ATLAS-Teilnehmerinformation zu AES 3.0 und Versand ATLAS 9.1 sowie Zertifizierung von Teilnehmersoftware und Umstellung der Teilnehmer veröffentlicht, die angefordert werden kann.(HG)
GINETEX - Australien führt Norm 'Textilien - Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen'
2023/107/07
GINETX schreibt: 'am 5.September 2023 kündigte Product Safety Australia die Einführung der internationalen Norm ISO 3758:2012 'Textilien - Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen' an, in der die Anwendung der uns bekannten GINETEX Textilpflegesymbole geregelt ist.Die Pflegekennzeichnung bleibt weiter obligatorisch.Bisher ist in Australien die Angabe der Pflegeanweisung als Text Pflicht.Nur Pflegesymbole reichen nicht aus.Es sind Übergangsfristen vorgesehen, um Lieferanten die Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern: Vom 5.September 2023 bis zum 4.März 2024 muss die Pflegeanweisung weiter als Text in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.Pflegesymbole dürfen zusätzlich angegeben werden.Ab dem 5.März 2024 können Lieferanten wählen, ob sie die Pflegeanweisung in englischer Sprache oder mit den internationalen GINETEX Pflegesymbolen oder beides angeben.Die verpflichtende Pflegekennzeichnung muss also entweder der schon geltenden Norm AS/NZS 1957:1998, die im Supplier Guide Care Labelling for Clothing and Textile Products zusammengefasst ist, oder der Norm ISO 3758:2012 entsprechen.Die Anforderungen in der Norm ISO 3758 stimmen mit der Technischen Richtlinie von GINETEX, die wir unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stellen, überein.Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Care labelling for clothing and textiles'.GINETEX bietet bei Fragen Kontaktaufnahme an.Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass sämtliche Mitgliedsunternehmen über ihren Verband - die German Importers - eine Mitgliedschaft bei GINETEX unterhalten.Die GINETEX-Information kann angefordert werden.(HG)
Handelskammer Hamburg lädt ein zum 'Marktplatz der Begegnungen' am 1. November 2023
2023/107/08
Wie die Handelskammer Hamburg informierte, richtet sie am 1.November 2023 eine Art Jobmesse aus - den 'Marktplatz der Begegnungen' und schreibt.'Unternehmen haben die Möglichkeit, sich und ihre offenen Stellenangebote den Messebesuchern zu präsentieren.Die Teilnahme ist für die Unternehmen und Besucher kostenfrei.Bei der Messe sind ebenfalls vertreten das Hamburg Welcome Center, die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), die Handwerkskammer und das Jobcenter Team Hamburg.'Das Anschreiben (a) und ein Infoschreiben (b) können angefordert werden.(HG)
Absatzvolumen des Einzelhandels im Euroraum im August 2023 zum Vorjahr voraussichtlich um 2,1 % und in der EU um 2,0 % zurückgegangen
2023/107/09
Wie Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, nach Schätzungen mitteilte, ist im August 2023 das saisonbereinigte Absatzvolumen des Einzelhandels gegenüber Juli 2023 im Euroraum um 1,2 % und in der EU um 0,9 % zurückgegangen.Im Juli 2023 sei das Einzelhandelsvolumen sowohl im Euroraum als auch in der EU um 0,1 % gesunken.Gegenüber August 2022 sei der kalenderbereinigte Einzelhandelsindex im August 2023 im Euroraum um 2,1 % und in der EU um 2,0 % gesunken.Die Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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