05.05.2021
2021/057ECHA-Information zur Aktualisierung von Angaben zu Produkten in der SCIP-Datenbank
2021/057/01
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Information veröffentlicht, wie [...] bei notwendigen Änderungen der Produkteinträge in der SCIP-Datenbank vorgegangen werden soll.Die Information kann angefordert werden.(HG)
Vorschläge zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens von Minamata
2021/057/02
Die Kommission hat Vorschläge zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens von Minamata über mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, beschlossen.Das Abkommen ist seit August 2017 in Kraft (VFI-RS 2017/066/02).Mit den Vorschlägen zur Änderung von Anlage A des Übereinkommens soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zusätzliche mit Quecksilber versetzte Produkte mit entsprechenden Ausstiegsdaten oder quecksilberregulierenden Maßnahmen ausgedehnt werden.Mit dem Vorschlag zur Änderung von Anlage B des Übereinkommens soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens durch Einführung eines Ausstiegsdatums für einen von dieser Anlage abgedeckten Quecksilberprozess ausgeweitet werden.Die Unterlage kann angefordert werden.(HG)
Bevorstehendes Außerkrafttreten bestimmter Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus China und Taiwan
2021/057/03
Das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren bestimmter Bestimmte Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der VR China und Taiwan (zuletzt VFI-RS 2017/138/06) zum 28.01.2022 ist im Amtsblatt bekannt gemacht worden, wenn nicht spätestens drei Monate vor diesem Termin an Antrag auf Überprüfung gestellt wird.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
17. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
2021/057/04
Die Bundesregierung hat die siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, mit der sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Akteure wirksamer schützen will, meldet 'Heute im Bundestag Nr.601.Außerdem gäbe es Änderungen, die sich aus der behördlichen Prüfpraxis ergeben - zum Beispiel wird an einigen Stellen die Rechtslage klargestellt oder es werden Regelungslücken geschlossen.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Dienstvorschriften im Zollrecht aufgehoben
2021/057/05
Wie in den E-VSF-Nachrichten 11 2021 berichtet wird, sind die Die Dienstvorschriften 'DV Z 35 17 - Besondere in Deutschland zugelassene Verschlüsse' und 'DV Z 35 15 - Gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren Vereinfachungen' mit Wirkung vom 19.04.2021 aufgehoben worden. Die darin enthaltenen operativen Festlegungen seien für die Zollverwaltung in die jeweiligen Arbeitsschrittblätter der Standards aufgenommen worden.Die entsprechenden Rechtsauslegungs-entscheidungen sei in die Dienstvorschrift Z 05 14 - Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Sicherheiten beziehungsweise sofern verfahrensbezogen in die DV Z 35 10 - Warenbeförderung im Unionsversandverfahren und im Gemeinsamen Versandverfahren übernommen worden.Die Mitteilung (a) und die aktuelle Dienstvorschrift Z 05 14 (b) können angefordert werden.(HG)
Dienstvorschrift $*#Vorzugsbehandlungen - außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen geändert
2021/057/06
Die Dienstvorschrift 'Vorzugsbehandlungen - außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen Dienstvorschrift' (E-VSF Z 08 01) wurde geändert und an die geltende Rechts- und Weisungslage angepasst, informierten die E-VSF-Nachrichten 11 2021.Die Information mit den Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen (a) sowie die aktuelle Fassung der Dienstvorschrift (b) bitte anfordern.(HG)
Dienstvorschrift Zollwertrecht geändert
2021/057/07
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Änderung von Abs.121 der Dienstvorschrift Zollwertrecht (E-VSF Z 51 01) gebilligt, meldete E-VSF-Nachrichten 11 2021.Unter anderem wurde der Begriff 'Gesamtwert' durch 'Sachwert' ersetzt.Absatz 121 der DV Zollwertrecht lautet nunmehr wie folgt: '(121) Für die Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Sachwert (Artikel 1 Nr.48 UZK-DA) der Ware maßgebend.Bei Waren zu kommerziellen Zwecken ist der Sachwert der Preis der Waren selbst ohne Transport- und Versicherungskosten.Sind diese jedoch im Preis enthalten und nicht erkennbar, verbleiben sie im Sachwert ' Die ausführliche Mitteilung (a) und die Dienstvorschrift (b) können angefordert werden.(HG)
BMU informiert über umweltschonende Alternative zu flourbasierten Imprägniermitteln
2021/057/08
Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklare Sicherheit (BMU) mitteilte, plant das Familienunternehmen Rudolf GmbH die Errichtung einer Anlage zur Herstellung fluorfreier Imprägniermittel, die mindestens zu 90 % aus nicht weiter verwertbaren Resten nachwachsender Rohstoffe aus der Lebensmittelindustrie bestehen. Damit soll eine umweltschonende Alternative zu herkömmlichen fluorbasierten Produkten geschaffen werden, um Textilien wasserabweisend zu machen.So könnten jährlich 1.500 Tonnen fluorierte Hydrophobierungsmittel zur Imprägnierung eingespart werden.Außerdem ermögliche die Verwendung biobasierter Rohstoffe eine deutlich bessere CO2-Bilanz als herkömmliche Mittel auf der Basis von Erdöl.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung geändert
2021/057/09
Wie 'Heute im Bundestag Nr.603' berichtete hat der Wirtschaftsausschuss grünes Licht für eine Neuordnung der Marktüberwachung gegeben (zuletzt VFI-RS 2021/050/07).Die Abgeordneten hätten einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung gestimmt.Die Bundesregierung will mit den Neuregelungen zur Marktüberwachung ein Dachgesetz für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte schaffen.Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkten gäbe es bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 (über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) entsprechende Regelungen.Die Verordnung greife jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich - die Bestimmungen für diesen Bereich fänden sich bislang im Produktsicherheitsgesetz.Der geänderte Entwurf des Gesetzes kann angefordert werden.(HG)
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