06.02.2023
2023/015Zollkodex hinsichtlich abweichender Regelung für die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen für die Gestellun [...]
2023/015/01
Die Kommission hat einen Beschluss über die Gewährung einer von bestimmten Mitgliedstaaten gemäß der Zollkodex-Verordnung beantragten abweichenden Regelung für die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen für die Gestellungsmitteilung für in das Zollgebiet der Union verbrachte Waren veröffentlicht.Danach dürfen unter Umständen zwischen dem 1.Januar und dem 31.Dezember 2023 für auf dem Luftweg in das Zollgebiet der Union verbrachte Waren und bis spätestens 29.Februar 2024 für mit anderen Beförderungsmitteln in das Zollgebiet der Union verbrachte Waren andere Mittel als Mittel der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen genutzt werden.Der Beschluss ist gerichtet an Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Schweden.Der dreiseitige Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Zollkodex hinsichtlich abweichender Regelung für die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen für die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in Bezug auf gestellte Nicht-Unionswaren geändert
2023/015/02
Die Kommission hat einen Beschluss über die Gewährung einer von bestimmten Mitgliedstaaten gemäß der Zollkodex-Verordnung beantragten abweichenden Regelung für die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen für die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in Bezug auf gestellte Nicht-Unionswaren veröffentlicht.Dieser Beschluss gilt ab dem 1.Januar 2023 bis längstens zum 31.Dezember 2023 für auf dem Luftweg in das Zollgebiet der Union verbrachte Waren und bis längstens zum 29.Februar 2024 für mit anderen Beförderungsmitteln in das Zollgebiet der Union verbrachte Waren.Der Beschluss gilt für das Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien Slowenien, die Slowakei und Schweden.Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Zollkodex hinsichtlich abweichender Regelung für die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit der Zollanmeldung von in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren geändert
2023/015/03
Die Kommission hat einen Beschluss über die Gewährung einer von bestimmten Mitgliedstaaten beantragten abweichenden Regelung ür die Nutzung anderer Mittel als solcher der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit der Zollanmeldung von in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren nach den Artikeln 158, 162, 163, 166, 167, 170 bis 174, 201, 240, 250, 254 und 256 der Verordnung über den Zollkodex veröffentlicht. Dieser Beschluss gilt vom 1.Januar 2023 bis längstens zum 31.Dezember 2023.Der Beschluss betrifft Belgien, Tschechien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien und Schweden und kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, geändert (Stand 04.02.2023)
2023/015/04
Die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sind geändert worden (zuletzt VFI-RS 2022/131/03). Sie betreffen unter anderem Preisobergrenzen für Erdölerzeugnisse.Die Verordnung (a), die Durchführungsverordnung (b) und der Beschluss (c) können angefordert werden.(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation zur Umstellung auf das Release ATLAS 10.1.1 (inklusive Ausfuhr/AES)
2023/015/05
Das ITZBund hat eine ATLAS-Teilnehmerinformation zur Umstellung auf das Release ATLAS 10.1.1 (inklusive Ausfuhr/AES) mit den erforderlichen Terminen veröffentlicht.Die dreiseitige Unterlage kann angefordert werden.(HG)
Europäische Zentralbank erhöht Leitzins auf 3 %
2023/015/06
Der EZB-Rat hat am 2.Februar 2023 beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50Basispunkte anzuheben.Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 8.Februar 2023 auf 3,0 %, 3,25 % bzw.2,5 % erhöht.Die ausführliche Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Bekanntmachung über den Ausstellungsschutz auf Messen
2023/015/07
Im Bundesanzeiger vom 2.Februar 2023 ist auf Grund des Designgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des Markengesetzes eine Bekanntmachung über den Ausstellungsschutz auf Messen veröffentlicht worden.Betroffen sind zwei Termine der 'ILM® Internationale Lederwarenmesse Offenbach', nämlich vom 04.06.02.2023 und vom 02.04.09.2023.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 'Week 05 - 2023'
2023/015/08
Mit Rapex-Rundschreiben 05/2023 vom 3.Februar 2023 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 05 - 2023' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
Luftfrachtkostenumrechnungskurse Februar/März 2023
2023/015/09
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Luftfrachtkostenumrechnungskurse für die Zeit vom 10.Februar bis 9.März 2023 veröffentlicht.Bekannt gegeben werden die Länder, die dortigen Währungen und die Umrechnungskurse für einen Euro in nationale Währungen.Die Unterlage kann angefordert werden.Abonnenten sind bereits unterrichtet worden mit dem IATA-Kurs-Rundschreiben 02/2023 vom 3.Februar 2023.Mitgliedsunternehmen, die ebenfalls an automatischer, monatlicher Übersendung dieser Aufstellung interessiert sind, bitte melden.(HG)
KOGA ruft Fahrrad zurück
2023/015/10
Das niederländische Unternehmen KOGA, NL-8445 PD Heerenveen, ruft das Tiefeinsteigerrad vom Typ KOGA E-Nova EVO mit einem Bosch-Akku zurück, da in Ausnahmefällen Risse im Unterrohr auftreten können.Betroffen seien Modelle mit dem Herstellungsdaten Mai 2021 und November 2022.Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
Sidas ruft Gleitschutz für Schuhe zurück
2023/015/11
Das französische Unternehmen SIDAS, F-38509 Léon Béridot, ruft Gleitschutz für Schuhe zurück, da diese brechen könnten.Mehr ist der englischsprachigen Unterlage zu entnehmen, die angefordert werden kann.(HG)