06.02.2023
2023/014Richtlinie in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten unter anderem für die Erbringung für Fernverkäufe von Gegenständen berichtigt
2023/014/01
Die Richtlinie in Bezu [...] g auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten unter anderem für die Erbringung für Fernverkäufe von Gegenständen (siehe VFI-RS 2018/001/03) ist berichtigt worden: Auf Seite 12, Artikel 2 Absatz 7 neues Kapitel 3a neuer Artikel 59c Absatz 1 Buchstabe c: Anstatt: 'c) der Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer der Lieferungen oder Dienstleistungen nach Buchstabe b überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10 000 EUR bzw.den Gegenwert in Landeswährung und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.'muss es heißen: 'c) der Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer der Dienstleistungen und Lieferungen nach Buchstabe b überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10 000 EUR bzw.den Gegenwert in Landeswährung und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.'Die Berichtigung kann angefordert werden.(HG)
Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
2023/014/02
Wie die EU-Kommission mitteilte, sollen nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm werden.Im Rahmen des Green Deal hat die Kommission Vorschläge vorgelegt, mit denen nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer werden beziehungsweise repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können.Das betreffe insbesondere auch Textilien, Bauprodukte.Gleichzeitig sollen Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden.Zu den Vorschlägen gehöre auch eine neue Strategie, damit Textilien haltbarer werden beziehungsweise repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können, um 'Fast Fashion', Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen und sicherzustellen, dass bei der Herstellung von Textilien die sozialen Rechte uneingeschränkt gewahrt werden. Ein weiterer Vorschlag ziele darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu stärken und sicherzustellen, dass sich mit dem bestehenden Rechtsrahmen unsere Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt verwirklichen lassen.Außerdem beinhalte das Paket einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, damit sie besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Grünfärberei geschützt sind.Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte gehe es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist.Darin seien neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden.Zudem sorgten produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind.Alle unter die Verordnung fallenden Produkte sollen digitale Produktpässe haben.So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden.Außerdem könne eine Kennzeichnung eingeführt werden.Der Vorschlag enthalte auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.Außerdem hat die Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation dazu eingeleitet, welche Produkte im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte vorrangig behandelt werden sollten, unterhttps://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13682-Neue-Produktprioritaten-beim-Okodesign-fur-nachhaltige-Produkte_de Angefordert werden können folgende Unterlagen:Textilstrategie (a) + (b), Textilstrategie Fragen und Antworten (c), Textilien Factsheet (d), Vorschlag Bauprodukteverordnung (e) + (f), Bauprodukte Fragen und Antworten (g),Bauprodukte Factsheet (h), Mitteilung - nachhaltige Produkte zur Norm machen (i), Vorschlag Ökodesign-Verordnung (j) + (k), Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 (l), nachhaltige Produkte - Fragen und Antworten (m) und Pressemeldung (n).
BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 'Beschwerde einreichen'
2023/014/03
Die Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dient insbesondere der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).Über die vom BAFA veröffentlichen 'Handreichungen' ist in den VFI-Rundschreiben berichtet worden.Jetzt hat das BAFA die Website 'Beschwerde einreichen' unter https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Beschwerde_einreichen/beschwerde_einreichen_node.htmlfreigeschaltet, auf der in einem Online-Formular die Beschwerde eingereicht werden kann.Beschweren können ein Unternehmen betreffen, das aus Sicht des Beschwerdeführers gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstößt.'Ein Verstoß liegt vor, wenn in der Lieferkette eines deutschen Unternehmens eine Verletzung von im Gesetz genannten Menschenrechten oder Umweltbelangen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.'Die BAFA-Information in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch kann angefordert werden.(HG)
UBA - ECHA bestätigt hormonelle Wirkung von Bisphenol F und Bisphenol AF
2023/014/04
Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt, teilte das Umweltbundesamt mit.BPF, BPAF und die Salze von BPAF würden beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, in Epoxidharzen, für Beschichtungen und in Verpackungen eingesetzt.Beide Stoffe seien Teil eines von den deutschen Behörden bei der ECHA eingereichten Beschränkungsvorschlags zum Schutz der Umwelt vor endokrin wirksamen Bisphenolen.Somit seien diese Stoffe zusammen mit BPA, BPB und BPS Gegenstand der geplanten Beschränkung.Die Pressemeldung mit Link zur ECHA bitte anfordern.(HG)
Wert der Einfuhren nach Deutschland im Dezember 2022 um 3 % zum Vorjahr gestiegen
2023/014/05
Im Dezember 2022 sind die deutschen Exporte gegenüber November 2022 kalender- und saisonbereinigt um 6,3 % und die Importe um 6,1 % gesunken, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mit.Die Exporte seien im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2021 um 5,9 % und die Importe um 3,0 % gestiegen.Im Gesamtjahr 2022 hätten die Exporte kalender- und saisonbereinigt um 14,3 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen.Die Importe seien insbesondere aufgrund der infolge des Kriegs in der Ukraine stark gestiegenen Preise für die Einfuhr von Energie deutlich stärker um 24,3 % gestiegen.Der kalender- und saisonbereinigte Exportüberschuss sei damit 2022 bereits im fünften Jahr in Folge gesunken.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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