06.11.2023
2023/118Einreihung von Schuhen in die Kombinierte Nomenklatur
2023/118/01
Mit Verordnung sind Schuhe mit einem Oberteil aus Spinnstoff (100 % Baumwolle) eingereiht worden in den KN-Code 64 [...] 04 19 90.Rund um den Spann und entlang der vorderen Öffnung sowie unterhalb der Ösen sind (ca.5 mm breite) Streifen aus demselben Spinnstoff aufgenäht.An der Innenseite befestigen diese aufgenähten Streifen einen weiteren Streifen, der die Ösen verstärkt.Auf beiden Seiten der Schuhe sind auf dem Obermaterial zwei von den Ösen bis zur Sohle verlaufende (ca.5 mm breite) vertikale Streifen aufgenäht.Die Schuhe haben eine (ca.2 cm dicke) Sohle aus Kautschuk.Der Teil der Sohle mit Bodenkontakt weist eine gleichmäßige, rutschfeste Oberfläche auf.Seitlich der Kautschuksohle verläuft ein ca.3 cm breiter Kautschukstreifen, und dieser Streifen überlappt das Oberteil aus Spinnstoff rundum auf einer Breite von ca.1 cm.Als Verschluss für die Schuhe dienen Schnürsenkel.Die Einreihungsentscheidung mit drei Abbildungen kann angefordert werden.(HG)
Inserat PSA-Thementag am 05.12.2023 in Hohenstein
2023/118/02
Unsere Experten berichten zu den komplexen gesetzlichen Anforderungen an Schutzausrüstung unterschiedlicher Art in der EU und zeigen Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie diese umgesetzt werden.Wir gehen auf die Anpassung von PSA-Normen und neue Anforderungen ein und sprechen über unterschiedliche Anwendungsbereiche und Risikokategorien von PSA.Programm und Anmeldung: https://www.hohenstein.de/de/termine/thementag-psa
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union zu Sportschuhen
2023/118/03
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union sind wie folgt geändert worden: Auf Seite 276 Absatz 3 der Erläuterungen zu Unterposition 6404 11 00 wird gestrichen und durch folgende Absätze ersetzt: Zu Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen, Trainingsschuhen und ähnlichen Schuhen dieser Unterposition gehören Schuhe, die aufgrund ihrer Form, ihres Schnitts, ihres Aussehens und ihrer Materialien erkennen lassen, dass a) sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart, die in der Regel Laufen, Sprungbewegungen, schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps erfordert, gestaltet sind, oder b) sie speziell so gestaltet sind, dass sie nur die Ausübung einer bestimmten Sportart ermöglichen, und dieses spezielle Design nicht für das reine Gehen geeignet ist (z.B.Schuhe für das Freiklettern an Felsen, weiche Turn- oder Tanzschläppchen).Weitere Beispiele für die Sportarten sind Segeln, Squash, Tischtennis oder Volleyball.Hingegen sind Schuhe, die im Wesentlichen oder ausschließlich beispielsweise zum Wildwasserfahren, Gehen, Trekking, Wandern oder klassischen Bergsteigen gestaltet sind, von dieser Unterposition ausgeschlossen.Die Sohle der zum Laufen, Springen, für schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps gestalteten Schuhe muss Merkmale aufweisen, die die durch die Auswirkungen dieser Bewegungen verursachten Stöße abfedern.Solche Merkmale wären z.B.Luft- oder Gaspolster, insbesondere im Fersenteil des Schuhs.Die Laufsohle muss eine besondere Struktur aufweisen, die Drehbewegungen unterstützt, oder die Sohle ist als typische Sohle für den Laufsport geformt (im Vorderteil niedriger als im Fersenteil).Darüber hinaus muss das Oberteil der zum Laufen, Springen, für schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps gestalteten Schuhe den Füßen beim Laufen, Springen, bei schnellen Richtungswechseln und bei abrupten Stopps Stabilität und Gleichgewicht verleihen.Das Material des Oberteils sowie entsprechende Verstärkungen, Polster und Innenfutter können eine solche Stabilität und ein solches Gleichgewicht gewährleisten und den Fuß schützen (z.B.eine verstärkte Vorderkappe zum Schutz der Zehen).Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Beschluss eines Standpunktes bezüglich der Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber
2023/118/04
Die Kommission hat einen Beschluss über einen zu vertretenden Standpunkt der Kommission im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata (zuletzt VFI-RS 2022/049/03 veröffentlicht.Dieser betrifft Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens bezüglich des schrittweisen Ausstiegs aus der Verwendung der Kategorien quecksilberhaltiger Lampen in Afrika, für die die Anträge auf Verlängerung der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber abgelehnt wurden, sowie den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Mitteilung an Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da*$#esh)- und Al-Qaida unterliegen
2023/118/05
Eine Mitteilung an Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida unterliegen, und eine diesbezügliche Berichtigung (zuletzt VFI-RS 2023/114/07) kann angefordert werden.(HG)
Beschluss betreffend restriktive Maßnahmen gegen Moldau verlängert
2023/118/06
Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau sind mit Beschluss bis zum 31.Oktober 2024 verlängert worden.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 43/2023
2023/118/07
Mit Rapex-Rundschreiben 43/2023 vom 27.Oktober 2023 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 43 - 2023' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 44/2023
2023/118/08
Mit Rapex-Rundschreiben 44/2023 vom 3.November 2023 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 44 - 2023' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
TEDi ruft Kugelschreiber zurück
2023/118/09
Die TEDi GmbH & Co.KG ruft den Kugelschreiber Hase rosé, der zwischen dem 19.12.2022 und dem 26.10.2023 in den TEDi-Filialen verkauft wurde, wegen erhöhter Cadmiumwerte zurück.Die Ruckrufmeldung kann angefordert werden.(HG)
Action Deutschland ruft Frühstücksteller zurück
2023/118/10
Die Action Deutschland GmbH ruft Frühstücksteller, 20 cm, Artikel-Nr.3009416 zurück, da dieses eine übermäßige Menge an Cadmium enthalten.Die Teller wurden zwischen Juli und Oktober 2023 verkauft.Die Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
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