07.12.2023
2023/122Klimabericht 2023 - Klimaschutz, jetzt!
2023/122/01
Vor dem Hintergrund der Temperatur Daten für das aktuelle Jahr aus allen Weltmeeren und für alle Kontinente zeigt sich, dass w [...] ir das wärmste Jahr seit 125.000 Jahren erleben.Darum heißt es jetzt handeln.Viele German Importers sind schon aktiv und haben von der Geothermie Anlage bis zur Fotovoltaik Anlage Einiges unternommen, um von fossilen Energieträgern weg zu kommen.Wir als Verband wollen dies unterstützen und werden ab dem 17.Januar mit einer sechsteiligen Serie zum Thema Klimaschutz und weiteren Fragestellungen zur Installierung, Förderung, vor allen Dingen, aber zur Bilanzierung loslegen.Das Handeln muss sich auf den eigenen Standort beziehen, bei Geschäftspartnern vorgestellt werden, vor allen Dingen aber in den Lieferketten getragen werden.Für Sie und mit Ihnen darüber zu diskutieren und konkrete Handlungsvorschläge entwickeln für mehr Klimaschutz.Save the date 17.Januar 2024 um 11 Uhr.(MA)
Einreihung von Klingen in die Kombinierte Nomenklatur
2023/122/02
Mit Einreihungsentscheidung in die Kombinierte Nomenklatur sind Klingen eingereiht worden in den KN-Code 8205 51 00.Die Klingen werden in Packungen zu 10 Stück angeboten.Die Klingen sind als Ersatzklingen für Glasschaber bestimmt.Glasschaber sind Handwerkzeuge, die in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden, unter anderem beim Schneiden, Kratzen und Entfernen von Substanzen wie Farbe, Klebstoff, Etiketten, Aufklebern und Schmutz von Oberflächen wie Fenstern, Wänden, Fliesen, Böden, Arbeitsplatten, Glas und Öfen.Aufgrund ihrer Eigenschaften können die Glasschaber im Haushalt oder im gewerblichen Bereich (z.B.im Malerhandwerk) verwendet werden.Die Einreihungsentscheidung mit Abbildung kann angefordert werden.(HG)
Inserat PSA-Thementag am 05.12.2023 in Hohenstein
2023/122/03
Unsere Experten berichten zu den komplexen gesetzlichen Anforderungen an Schutzausrüstung unterschiedlicher Art in der EU und zeigen Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie diese umgesetzt werden.Wir gehen auf die Anpassung von PSA-Normen und neue Anforderungen ein und sprechen über unterschiedliche Anwendungsbereiche und Risikokategorien von PSA.Programm und Anmeldung: https://www.hohenstein.de/de/termine/thementag-psa
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt- dazu ein klingender Kalender
2023/122/04
Für die kommende Adventszeit der klingende Adventskalender für Sie zu Hause, im Büro, als kleines Dankeschön an Geschäftspartner, Freunde und Kollegen.Jessi Martens und Ihre mitmusikant:innen singen vertrautes und neues auf die eine oder andere Weise.Auf jeden Fall ein musikalischer Weckruf für jeden Tag.Zu bestellen direkt bei www.da-ist-musik-drin.com und mit dem Stichwort VfI bekommen Sie einen Rabatt von 2,90 .Herzliche Empfehlung
Einreihung 'Vlogging-Kit mit Ringlicht' die Kombinierte Nomenklatur
2023/122/05
Mit Einreihungsentscheidung in die Kombinierte Nomenklatur sogenanntes 'Vlogging-Kit mit Ringlicht' aus Kunststoff eingereiht worden in den KN-Code 9620 00 91.Das 'Vlogging-Kit mit Ringlicht' besteht aus den Bestandteilen: einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm;einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, einer Stromversorgung über USB; einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts und einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones.Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten.Durch die Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts bietet das Ringlicht eine optimale Beleuchtung und verhindert Schatten im Gesicht des Nutzers.Die Ware wird beim Vloggen verwendet, um bei der Aufnahme von Videos, Streams oder Selfies ein optimales Ergebnis zu erzielen.Die Veröffentlichung mit einem Foto kann angefordert werden.(HG)
Anlage 2 des Assoziationsabkommens mit Zentralamerika geändert
2023/122/06
Der Beschluss Nr.1/2023 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika zur Änderung von Anlage 2 (Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen) und von Anlage 2A (Ergänzung der Liste der Be- oderVerarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen) zu Anhang II (Über die Bestimmung des Begriffs 'Erzeugnisse mit Ursprung in' oder 'Ursprungserzeugnisse' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Umfang 104 Seiten, kann angefordert werden.(HG)
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen
2023/122/07
Eine Mitteilung an Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen (zuletzt VFI-RS 2023/011/07 ), kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik geändert
2023/122/08
Am 10.März 2014 war die Verordnung (EU) Nr.224/2014 angenommen, um bestimmte in dem Beschluss 2013/798/GASP vorgesehene Maßnahmen umzusetzen.Jetzt sind weitere Änderungen vorgenommen worden.Die beiden aktuellen Veröffentlichungen können angefordert werden.(HG)
UBA - Abschlussbericht 'Marktentwicklung und freiwillige Instrumente zur besseren Marktdurchdringung grüner Produkte
2023/122/09
'Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen Abschlussbericht 'Marktentwicklung und freiwillige Instrumente zur besseren Marktdurchdringung grüner Produkte' veröffentlicht.Der Bericht enthält Fallstudien sowohl im Lebensmittel- als auch im Non-Food-Bereich.im Rahmen des Vorhabens 'Marktanalyse und Interventionen zur Förderung von grünen Produkten'.Der Abschlussbericht, Umfang 157 Seiten, kann angefordert werden.(HG)
AW-Prax - Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
2023/122/10
RA Dr.Lothar Harings und Rain Dr.Julia Hörnig, GvW Graf von Westfalen Hamburg haben sich in der AW-Prax 09/2023 unter der Überschrift 'Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten' mit dieser Rechtsakte der Europäischen Union auseinandergesetzt und schreiben einleitend: 'Die Verordnung über ' ist am 29.06.2023 in Kraft getreten.Die Geschwindigkeit, mit der die Verordnung beschlossen wurde, setzt sich nun in der verbleibenden Frist bis zur Umsetzung fort.Unternehmen bleibt bis zum 30.12.2024, die Vorgaben der Verordnung umzusehen; kleineren und mittleren Unternehmen immerhin noch bis zum 30.06.2025.Die Verordnung betrifft nicht nur die Forstwirtschaft, sondern aufgrund der Liste an umfassten Erzeugnissen auch die Möbel-, und Automobilindustrie sowie in Teilen sogar die Kleidungsindustrie.Die Reichweite der geforderten Lieferkettentransparenz geht weit über die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder der kommenden EU-Lieferkettenrichtlinie hinaus.'Die vierseitige Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
AW-Prax - Künftige EU-Produkthaftungs-Richtlinie kann auch Importeure treffen
2023/122/11
Prof.Dr.Christoph Graf von Bernstorff, Bremen, hat sich in der AW-Prax 09/2023 unter der Überschrift 'Künftige EU-Produkthaftungs-Richtlinie kann auch Importeure treffen' beschäftigt und schreibt einleitend: 'Seit dem 28.09.2022 liegt der Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhaft Produkte ( ) vor.Am 14.06.2023 nahm der Rat der EU ein Verhandlungsmandat für einen neuen EU-Rechtsakt zur Produkthaftung an.Mit diesem neuen Rechtsakt sollen - sobald er endgültig angenommen ist - die seit Jahrzehnten geltenden Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung aktualisiert und an das digitale Zeitalter und die Kreislaufwirtschaft angepasst werden.Der Rechtsakt soll - nach aktuellem Stand - voraussichtlich auch von Herstellern aus Drittländern gekaufte Produkte erfassen.Da die Verbraucher zunehmen von Herstellern mit Sitz außerhalb der EU kaufen, soll nach der neuen Haftungsrichtlinie für fehlerhaft Produkte on Herstellern aus Drittländern dasselbe Schutzniveau bestehen wie für Produkte von Herstellern aus der EU.Demnach soll der Einführer des fehlerhaften Produkts, der Bevollmächtigte des Herstellers oder als letztes Mittel auch der Fulfilment-Dienstleister, also die Unternehmen, die in der Regel die Lagerhaltung, die Verpackung und den Versand eines Produkts übernehmen, für Schäden haftbar gemacht werden können.Wie insbesondere das zuletzt genannte Konzept der Haftung für fehlerhafte Produkte, die direkt von Herstellern außerhalb der EU gekauft wurden, umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht abschließend festgelegt'.Die Veröffentlichung, Umfang drei Seiten, kann angefordert werden.(HG) Wir bitten um Verständnis, wenn sich der Versand der angeforderten Unterlagen aktuell aus organisatorischen Gründen verzögert!
Bitte melden Sie sich an
Um das Rundschreiben lesen zu können, müssen Sie Mitglied des VFI sein. Sie können sich hier mit ihrer E-Mail Adresse und Postleitzahl einloggen.
Sie sind noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden