13.06.2023
2023/066Sind Sie schon angemeldet zum Webinar 'LkSG-update zu Brüssel´s Entscheidungen und BAFA-Handreichungen'
2023/066/01
Das europäische Parlament hat am 1.Juni 2023 die Rahmenbeding [...] ungen für das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet.Nun wird es abschließend beraten, um die Umsetzungs-Richtlinien festzulegen.Weitere Informationen dazu auf unserer Homepage unter https://vfi-deutschland.de/veranstaltungen/mitgliederversammlung-3/Gleichzeitig arbeitet das BAFA an den Handreichungen für den Mittelstand, um die Umsetzung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für die Wirtschaft zu erleichtern.Und wir vom VFI wollen mit unseren Angeboten Sie in die Lage versetzen, selbstbewusst und selbstbestimmt die notwendigen Schritte für den Aufbau eines Managementsystems für mehr Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen aufzubauen.Dazu laden wir Sie am Donnerstag, den 29.Juni 2023, um 11 Uhrzu einem Online-Meeting ein.Anmeldungen bitte unter info@vfi-deutschland.de.Die Veranstaltung ist kostenfrei.(MA)
Sind Sie schon angemeldet zum Webinar 'Pakistan - ein interessanter Markt mit Perspektiven?!'
2023/066/02
Pakistan hat seit Jahren durch das GSP+ Regime Vorteile und diese auch in den vergangenen Jahren genutzt.Ob Heimtextilien, Schuhe oder auch Arbeitsbekleidung - Pakistan ist eine sehr gute Adresse.Nun gilt es, die Chancen und Risiken auszuleuchten, die ein Land wie Pakistan gerade vor dem Hintergrund des deutschen und europäischen LkSG bietet.Hierfür haben wir mit Karl Borgschulze einen ausgewiesenen CSR-Experten und mit Jochen Jütte Overmeier einen erfahrenen Akteur im Umgang mit dem Accord in Bangladesch gewinnen können.Die Veranstaltung findet online am Mittwoch, den 12.Juli 2023, von 11:00 - 12:30 Uhrstatt.Bitte anmelden unter info@vfi-deutschland.de.Die Veranstaltung ist kostenfrei.(MA)
Berichtigung der Verordnung zur Einführung bestimmte Waren mit Ursprung in der Ukraine betreffender Präventivmaßnahmen
2023/066/03
Die Verordnung über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine (siehe VFI-RS 2023/061/03) ist wie folgt berichtigt worden: Auf Seite 2 in Artikel 2: Anstatt: 'Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt bis zum 15.September 2023.'muss es heißen: 'Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt bis zum 15.September 2023.'Die Berichtigung bitte anfordern.(HG)
Beschluss in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt A-Quasan
2023/066/04
Die Kommission hat in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt A-Quasan einen Beschluss veröffentlicht, der angefordert werden kann.(HG)
Beschluss in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt Rapid Pro
2023/066/05
Die Kommission hat in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt Rapid Pro einen Beschluss veröffentlicht.Die Unterlage bitte anfordern.(HG)
Beschluss in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt Virazan
2023/066/06
Die Kommission hat in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt Virazan einen Beschluss veröffentlicht.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
336. Änderung der Terrorismusverordnung
2023/066/07
Die Verordnung des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, ist zum 336.Mal geändert worden (zuletzt VFI-RS 2023/048/07).Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat beschlossen, einen Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen.Anhang I der Verordnung wird entsprechend geändert und kann angefordert werden.(HG)
337. Änderung der Terrorismusverordnung
2023/066/08
Die Verordnung des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, ist zum 337.Mal geändert worden (zuletzt VFI-RS 2023/066/07).Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat beschlossen, zwei Einträge aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen.Die Verordnung bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen Somalia geändert
2023/066/09
Die restriktiven Maßnahmen gegen Somalia sind geändert worden (zuletzt VFI-RS 2023/011/05). Der Rat hatte am 26.April 2010 die Verordnung (EU) Nr.356/2010 und den Beschluss 2010/231/GASP angenommen.Am 26.Mai 2023 hat der UN-Sicherheitsausschuss eine Peron in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.Die Anhänge I von Verordnung und Beschluss sind entsprechend geändert worden.Verordnung (a), Beschluss (b) und zwei Mitteilungen (c) und (d) können angefordert werden.(HG)
ZEW-Konjunkturerwartungen steigen im Juni 2023 an
2023/066/10
Wie das ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung mitteilte, sind die ZEW-Konjunkturerwartungen in der aktuellen Umfrage vom Juni 2023 leicht angestiegen.Sie lägen mit minus 8,5 Punkten um 2,2 Punkte über dem Wert des Vormonats.Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage für Deutschland gehe hingegen sehr stark zurück.Sie sinkeum 21,7 Punkte und liege aktuell bei minus 56,5 Punkten.Für die zweite Jahreshälfte wird nicht miteiner Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gerechnet.Insbesondere seien die exportorientierten Sektoren betroffen.Die Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Inflationsrate in Deutschland im Mai 2023 um 6,1 % gestiegen
2023/066/11
Die Inflationsrate in Deutschland gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat lag im Mai 2023 bei 6,1 %, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit (März und April 2023 7,4 % / April: 7,2 %).Gegenüber April 2023 seien die Verbraucherpreise im Mai 2023 um 0,1 % gesunken.Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
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