16.03.2021
2021/038Bekanntmachung über Kennzeichnungsvorschriften für Einwegkunststoffartikel
2021/038/01
Die Kommission teilt mit, dass sie zur Unterstützung der Umsetzung der Verpflichtung gemä [...] ß Richtlinie im Hinblick auf die Kennzeichnung bestimmter Einwegkunststoffartikel ab dem 3.Juli 2021 (siehe VFI-RS 2019/077/01) und gemäß Artikel 7 Absatz 2 der genannten Richtlinie die Durchführungsverordnung zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften (siehe VFI-RS 2020/164/01) für in Teil D des Anhangs der Richtlinie aufgeführte Einwegkunststoffartikel, einschließlich zugehöriger Berichtigung, erlassen hat.Die Kennzeichnung betrifft Einwegkunststoffartikel, die in Teil D des Anhangs dieser Richtlinie aufgeführt sind.Es handelt sich um folgende Produkte: 1.Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tamponapplikatoren, 2.Feuchttücher, d.h.getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege, 3.Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden, 4.Getränkebecher.Piktogramme in vektorisiertem Format Die gemäß den harmonisierten Kennzeichnungsvorschriften im Anhang der Durchführungsverordnung festgelegten und mit der Berichtigung geänderten Piktogramme können unter dem nachstehenden Weblink in vektorisiertem Format, aufgeführt in der Reihenfolge ihres Erscheinens in den Anhängen I bis IV der Durchführungsverordnung, in allen Amtssprachen der EU abgerufen werden.https://ec.europa.eu/environment/topics/plastics/single-use-plastics/sups-marking-specifications_enDie Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Beschluss hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten und Schaltelementen sowie Multimediageräten
2021/038/02
Der Durchführungsbeschluss hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten und Schaltelementen sowie Multimediageräten ist geändert worden.Der Änderungsbeschluss (a), der zugrunde liegende Beschluss (b) und die Mitteilung mit der Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU (c) können angefordert werden.(HG)
Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung
2021/038/03
Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen 148-seitigen Leitfaden 'Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung' veröffentlicht, der soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette von Bekleidungstextilien, Bettwaren und Bettwäsche sowie Matratzen beschreibt.Der Leitfaden soll am 22.März 2021 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden.Der Leitfaden kann angefordert werden.(HG)
Neue Leitfäden für die Beschaffung umweltfreundlicher Textilien
2021/038/04
Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Leitfäden veröffentlicht, nämlich für Bettwaren und Bettwäschen beziehungsweise für Bekleidungstextilien und Wäsche.Diese Leitfäden gehen über die Anforderungen des 'Leitfadens der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung' (siehe VFI-RS 2021/038/02) hinaus.Diese Leitfäden beinhalten zusätzlich Anforderungen an Daunen und Füllmaterialien, an Membrane und Filamente sowie an die Gebrauchstauglichkeit der Produkte.Des Weiteren sind mehr Endproduktprüfungen vorgesehen.Für die im Leitfaden für Bettwaren und Bettwäsche empfohlenen Umweltkriterien wurde der gesamte Fertigungszyklus betrachtet und Anforderungen für die umweltrelevanten Prozesse erarbeitet.Neben Naturfasern berücksichtigt der Leitfaden wegen ihrer Bedeutung auf dem Textilmarkt auch chemische und regenerierte Zellulosefasern.(a)Die Textilindustrie beinhaltet eine große Zahl von Teilsektoren, die den gesamten Fertigungszyklus von der Rohstofferzeugung (Chemische Fasern und Filamente, Naturfasern) über Halbfertigprodukte (Garne, Wirkwaren inkl.zugehöriger Prozesse) bis hin zu den Endprodukten einschließt.Für die in Ausschreibungen empfohlenen Umweltkriterien wurde der gesamte Fertigungszyklus betrachtet und Anforderungen für die umweltrelevanten Prozesse erarbeitet.Neben Naturfasern berücksichtigt der Leitfaden für Bekleidungstextilien und Wäsche wegen ihrer Bedeutung auf dem Textilmarkt auch chemische und regenerierte Zellulosefasern.(b)Beide Leitfäden können unter Angabe des Buchstabens angefordert werden.(HG)
Konjunktur zu Jahresanfang in Deutschland
2021/038/05
Die zweite Corona-Welle und der zweite harte Lockdown haben die Erholung der deutschen Wirtschaft zum Jahresende 2020 gestoppt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.Eine mit dem drastischen Einbruch der Wirtschaftsleistung im II.Quartal 2020 vergleichbare Entwicklung sei im I.Quartal 2021 aufgrund der aktuell vorliegenden amtlichen Konjunkturindikatoren jedoch nicht zu erwarten.Die Produktion im produzierenden Gewerbe sei im Januar 2021 nach vorläufigen Ergebnissen real, saison- und kalenderbereinigt zwar um 2,5 % gegenüber Dezember 2020 gefallen und habe damit 4,2 % niedriger als vor der Corona-Krise im Februar 2020 gelegen.Diesem insgesamt angesichts der anhaltenden Pandemiesituation soliden Start der produzierenden und verarbeitenden Bereiche ins Jahr 2021 stehe die teils gravierende Situation im stationären Einzelhandel gegenüber.So habe der vom anhaltenden Lockdown und den damit verbundenen Geschäftsschließungen immens betroffene Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln im Januar real, saison- und kalenderbereinigt 13,1 % unter dem Vorkrisenniveau des Februars 2020.Der Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren habe über drei Viertel (-76,2 %) weniger Umsatz als im Februar 2020 erzielt.Dagegen sei der Internet- und Versandhandel mit einem Rekordumsatz im Januar 2021 die große Wachstumsbranche innerhalb des Einzelhandels gewesen.Mit einem Umsatzplus von 38,4 % gegenüber Februar 2020 habe die Branche im Januar 2021 einen so hohen Umsatz wie noch nie zuvor in einem Monat erzielt.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
ZEW-Konjunkturerwartungen steigen im März 2021 weiter an
2021/038/06
Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen in der aktuellen Märzumfrage 2021 erneut an und liegen mit 76,6 Punkten um 5,4 Punkte höher als im Februar 2021, teilte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mit.Seit Dezember 2020 seien sie damit um mehr als 20 Punkte gestiegen.Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbesserte sich ebenfalls im Vergleich zum Vormonat.Der Lageindikator betrage im März minus 61,0 Punkte.Das sei eine Verbesserung um 6,2 Punkte gegenüber Februar.Seit Dezember 2020 habe sich die Lageeinschätzung mit einem Anstieg um 5,5 Punkte nur geringfügig verbessert.Ausführliche Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Seegüterverkehr in Deutschland in 2020 zum Vorjahr um 6,4 % gesunken
2021/038/07
Im Jahr 2020 ist der Güterumschlag der deutschen Seehäfen gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % gesunken, teilte.das Statistische Bundesamt (Destatis mit.Insgesamt seien 275,7 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden.Dabei sei der Versand in das Ausland mit einem Rückgang von 1,4 % im Vorjahresvergleich deutlich weniger stark zurückgegangen als die empfangene Gütermenge, die um 9,2 % zurückgegangen sei.Die ausführliche Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
In 2018 wurden in Deutschland 10,3 Kilogramm Elektroabfall pro Kopf gesammelt
2021/038/08
Alte Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Smartphones und Computer: 2018 wurden in Deutschland 853 000 Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt.Das entsprach 10,3 Kilogramm pro Person, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welt-Recycling-Tags am 18.März 2021 mitteilt.Damit sei der durchschnittliche Elektroabfall pro Kopf im Vergleich zu 2017 um 0,2 Kilogramm gestiegen, gegenüber 2015 hätte er um knapp 1,5 Kilogramm zugenommen. In den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) seien 2018 rund 4 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Abfallsammelstellen entsorgt.Im Schnitt seien das rund 8,9 Kilogramm pro Person gewesen.Die EU-weit höchsten Abfallmengen pro Kopf hätten Schweden mit 14,2 Kilogramm, Österreich mit 13,2 Kilogramm und Irland mit 12,9 Kilogramm verzeichnet.Für Rumänien wurden lediglich eine Quote von 2,4 Kilogramm pro Einwohner Elektroschrott (Daten von 2016) gemeldet.Die Unterlage bitte anfordern.(HG)
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