17.08.2021
2021/101Einreihung einer Clip-on-Kameralinse in die Kombinierte Nomenklatur
2021/101/01
Mit Verordnung ist eine Ware (sogenannte Clip-on-Kameralinse), bestehend aus einer Glaslinse in eine [...] r Kunststofffassung mit einer Klemme zur Befestigung, eingereiht worden in den KN-Code 9002 11 00.Die Ware ist für die Verwendung mit in Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingebauten Kameras mit Einfachlinse bestimmt.Wird die Ware mit der Klemme an der Kameralinse befestigt, bietet sie der Kamera ein breiteres Sichtfeld.Die Unterlage mit Abbildung bitte anfordern.(HG)
Einreihung einer Ware aus Textilgewebe in die Kombinierte Nomenklatur
2021/101/02
Mit Verordnung ist eine Ware flache rechteckige Ware (mit Abmessungen von etwa 2,5 m × 2,5 m) aus einem leichten Textilgewebe (100 % Polyesterfasern), das auf einer Seite mit für das bloße Auge nicht sichtbarem Kunststoff (PVC) bestrichen ist, mit an drei ihrer Kanten angenähten Reißverschlüssen, die dazu dienen, die Ware an ein Zelt anzubringen, eingereiht worden in den KN-Code 6307 90 98.Laut den Verpackungsangaben dient die Ware als Seitenwand für ein Zelt.Sie wird als eigenständige Ware eingeführt (ohne Dach, andere Wände und ohne tragende Struktur).Die Einreihungsentscheidung kann angefordert werden.(HG)
Einreihung eines Gelenkschutzbandes in die Kombinierte Nomenklatur
2021/101/03
Mit Verordnung ist ein Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger, eingereiht worden in den KN-Code 5906 10 00.Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht.Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind.Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten.Die Veröffentlichung mit drei Fotos bitte anfordern.(HG)
DIN SPEC 19305 'Mobiliar auf Basis von Wellpappe - Prüfungen und Anforderungen für den Kurzzeiteinsatz'
2021/101/04
Das DIN Institut hat eine Norm für kostengünstiges Mobiliar für den kurzzeitigen Einsatz, etwa auf Messen oder im Katastrophenschutz, veröffentlicht.Die DIN SPEC 19305 lege Anforderungen und Prüfverfahren an Mobiliar auf Basis von Wellpappe für den Kurzzeiteinsatz fest.Die DIN SPEC 19305 beziehe sich auf Produkte mit einem Anteil von mindestens 75 % reiner Wellpappe am Gesamtgewicht des Produkts.Der restliche Anteil des Gesamtgewichts müsse aus nachhaltigen Werkstoffen bestehen.Der Standard lege zudem fest, dass sich die verwendeten Werkstoffe ohne Hilfsmittel trennen lassen.Ebenso sollten sie dem jeweiligen Wertstoffkreislauf zugeführt werden können und müssten entsprechend gekennzeichnet sein - wichtige Voraussetzungen, um zu einer Circular Economy beizutragen.Der Standard gelte nicht für Mobiliar im Wohn- und Bürobereich.Die DIN SPEC 19305 kann angefordert werden.(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation zu Ausfallzeiten der Zertifizierungs- und Probebetriebssysteme
2021/101/05
Wie das InformationsTechnikZentrum Bund mit ATLAS-Teilnehmerinformation mitteilte, stehen die Zertifizierungs- und Probebetriebssysteme ATLAS und AES vom 20.September bis zum 18.Oktober 2021 wegen der Umstellung der beiden Systeme auf das ATLAS-Release 10.0 nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.Die Testsysteme werden voraussichtlich ab dem 19.Oktober 2021 wieder für die Teilnehmer freigegeben.Die ATLAS-Teilnehmerinformation kann angefordert werden.(HG)
ATLAS-Teilnehmerinformation zu Darstellungsproblemen in der Codeliste I0100 durch Kombination von EU-Codes
2021/101/06
Das InformationsTechnikZentrum Bund teilte mit ATLAS-Teilnehmerinformation mit: 'Aktuell kann in den auf www.zoll.de veröffentlichten .tsv und .xml-Dateien der Codeliste I0100 keine Kombination von EU-Codes abgebildet werden.Um diesen Umstand zu beheben, wird zum 11.09.2021 die Struktur der Liste entsprechend angepasst, so dass dann auch mehr als ein EU-Code pro Zeile/Eintrag ausgegeben werden kann.Die XSD-Datei, die die Anpassungen zur Erweiterung der I0100 enthält, wird mit dem 3.Berichtigungsschreiben zum EDI-IHB ATLAS Release 10.0 (Version 10.0.3) veröffentlicht; die Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend auch für ATLAS 9.0 und 9.1 veröffentlicht werden.Bitte passen Sie Ihre Systeme eigenverantwortlich an; ggf.ist eine Sicherung der derzeit auf www.zoll.de veröffentlichten Versionen der I0100 sinnvoll.Sofern vorab die neue Version der I0100 für Testzwecke (.tsv und/oder .xml) benötigt wird, kann diese nach Veröffentlichung des 3.Berichtigungsschreibens zum EDI-IHB auf dem Ticketweg über servicedesk@itzbund.de angefordert werden.Hinweis für den Ausfuhr-Bereich: Die Anpassungen an der XSD-Datei wurden auch im Berichtigungsschreiben zum EDI-IHB AES-Release 3.0 (Version 3.0.3 - inhaltlich analog zu ATLAS 9.1ff) veröffentlicht.Eine Fassung analog zu ATLAS 9.0 folgt mit Berichtigungsschreiben (Version 2.4.11) zu einem späteren Zeitpunkt.Da in diesem Bereich keine Kombinationen von zusätzlichen Verfahren zugelassen sind, haben die Anpassungen keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Anzeige der I0100 im Ausfuhrbereich.Die entsprechenden Softwareanpassungen können, aber müssen daher nicht zwingend zeitnah für Ausfuhr umgesetzt werden.'.Unterlage bitte anfordern.(HG)
DIHK-Webinar Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister
2021/101/07
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veranstaltet am 29.09.2021 für Unternehmen ein Webinar zum Transparenzregister und schreibt dazu: 'Die meisten Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1.August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen.In bestimmten Fällen gibt es Übergangsfristen.Grundsätzlich sollten aber alle deutschen Gesellschaften ihre Unterlagen über die 'wirtschaftlich Berechtigten' und eine Eintragungspflicht prüfen.Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw).Mit ihm wird das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister, das Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens geben soll, in ein Vollregister umgewandelt.Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1.August 2021 eintragungspflichtig.Die bisherige 'Mitteilungsfiktion' des § 20 Abs.2 GwG aF, wonach Unternehmen, die die entsprechenden Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register - etwa in einem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister - hinterlegt hatten, keine gesonderte Mitteilung an das Transparenzregister vornehmen mussten, gilt nicht mehr.Für diese Unternehmen gelten allerdings Übergangsfristen.Was das für Unternehmen bedeutet, wie man den wirtschaftlich Berechtigten ermittelt, wie die Registrierung und Eintragung beim Bundesanzeiger technisch funktionieren und was zu tun ist, wenn doch das Bundesverwaltungsamtes ein Bußgeld verhängt, soll in unserer Veranstaltung 'Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister' geklärt werden.Als Referenten konnten wir den Bundesanzeiger, der für das Transparenzregister technisch verantwortlich ist, und Rechtsanwalt Till Komma von der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Frankfurt/M.gewinnen.Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei möglich.'Die Einladung mit weiteren Informationen bitte anfordern.(HG)
Überschuss des Euroraums im internationalen Warenverkehr im Juni 2021 in Höhe von 18,1 Milliarden Euro
2021/101/08
Nach ersten Schätzungen lagen die Warenausfuhren des Euroraums in die restliche Welt im Juni 2021 bei 209,9 Milliarden Euro (+23,8 % zum Vorjahr), teilte Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, mit.Die Einfuhren aus der restlichen Welt hätten sich auf 191,8 Milliarden Euro belaufen, +28,2 % gegenüber Juni 2020 (149,6 Milliarden Euro).Infolgedessen habe der Euroraum im Juni 2021 einen Überschuss von 18,1 Milliarden Euro im Warenverkehr mit der restlichen Welt, gegenüber +20,0 Milliarden im Juni 2020 registriert.Der Intra-Euroraum-Handel habe sich im Juni 2021 auf 188,0 Milliarden Euro belaufen, ein Anstieg von 24,6 % gegenüber Juni 2020.Die ausführliche Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Babypark ruft Treppengitter zurück
2021/101/09
Das Unternehmen Babypark, Batterijenweg 19, NL-4041 Da Kesteren, ruft die Treppengittertore zurück, da die Stangen der Verlängerung des Treppengatters während der Benutzung brechen können.Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Decathlon ruft Schwimmringe mit Hängesitz zurück
2021/101/10
Die Decathlon Sportspezialvertriebs GmbH ruft die Schwimmringe mit Hängesitz mit den Artikelnummer 2985107, 2743975 und 4016451 zurück, die zwischen dem 01.01.und 03.07.2021 verkauft wurden.Es bestehe ein Sicherheitsrisiko.Die Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
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