18.04.2023
2023/042Verordnung zur Senkung des Standby-Verbrauchs elektrischer Geräte
2023/042/01
Die Europäische Kommission neue Vorschriften für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und t [...] ragbare Videospielkonsole angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren.Damit werde die Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert.Die Änderungen berücksichtigen die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, z.B.auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher.Die Hersteller werden eine zweijährige Übergangszeit haben.Bis die Regeln vollständig gelten, ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen.Die Pressemeldung (a) und die Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (b) können angefordert werden.(HG)
Einreihung eines wiederverwendbaren Zerstäubers für eine elektronische Zigarette
2023/042/02
Mit Verordnung ist wiederverwendbarer (nachfüllbarer) Zerstäuber (Verdampfer) für eine elektronische Zigarette eingereiht worden in den KN-Code 8543 40 00.Der Verdampfer besteht aus einer Basis mit einer Öffnung für die Luftregulierung und einem Anschluss zur Verbindung mit dem Akkuträger (wird nicht mit dem Verdampfer gestellt), einem Heizelement mit Metalldraht und Baumwollwatte, einem Glasbehälter und einem Mundstück.Der Verdampfer wird ohne E-Liquid gestellt.Der Verdampfer wird mit dem Akkuträger über einen Gewindeanschluss verbunden, über den auch der elektrische Anschluss hergestellt wird.Die gelieferte Energie erhitzt den Draht des Heizelements, das dann wiederum das E-Liquid erhitzt und dessen Verdampfung bewirkt.Hierdurch entsteht ein Dampf, der vom Nutzer eingeatmet wird.Die Einreihungsentscheidung bitte anfordern.(HG)
Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl aus China
2023/042/03
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, mit Ursprung in der VR China (siehe VFI-RS 2022/083/03) hat die Kommission die Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung veröffentlicht.Die betroffenen Produkte fallen derzeit unter die KN-Codes ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89und ex 7312 10 98(TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 81 13, 7312 10 81 19, 7312 10 83 12, 7312 10 83 13, 7312 10 83 19, 7312 10 85 12, 7312 10 85 13, 7312 10 85 19, 7312 10 89 12, 7312 10 89 13, 7312 10 89 19, 7312 10 98 12, 7312 10 98 13und 7312 10 98 19) eingereiht werden.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl aus Indonesien durch aus der Türkei versandte
2023/042/04
Der mit Durchführungsverordnung (siehe VFI-RS 2020/127/05) eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband ('narrow strip')), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm, die ihren Ursprung in Indonesien, der VR China und Taiwan haben, ist ausgeweitet worden auf die Einfuhren aus der Türkei, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7219 11 00 10, 7219 12 10 10, 7219 12 90 10, 7219 13 10 10, 7219 13 90 10, 7219 14 10 10, 7219 14 90 10, 7219 22 10 10, 7219 22 90 10, 7219 23 00 10, 7219 24 00 10, 7220 11 00 10 und 7220 12 00 10).Bei dem ausgeweiteten Zoll handelt es sich um den Antidumpingzoll von 17,3 %, der für 'alle übrigen Unternehmen' in Indonesien (TARIC-Zusatzcode C999) gilt.Die detaillierte Verordnung bitte anfordern.(HG)
Zwei Zusammenfassungen von Beschlüssen zur Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der der REACH-Verordnung aufgeführt sind
2023/042/05
Im Amtsblatt sind zwei Zusammenfassungen von Beschlüssen über Zulassungen für das Inverkehrbringen zur Verwendung und/oder für eine Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind, veröffentlicht worden.Die beiden Unterlagen können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 13. April 2023)
2023/042/06
Gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP und die Verordnung (EU) Nr.269/2014 vom 17.März 2014 sind die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert.Der Rat hat Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen sowie die Angaben zu 35 Personen aktualisiert.Anhang I der Verordnung und der Anhang des Beschlusses sind analog der aktuellen Veröffentlichungen geändert worden.Zwei Verordnungen (a) + (c), zwei Beschlüsse (b) + (d) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (e) + (f) können angefordert werden.(HG)
BAFA - Elektronischer Berichtsfragebogen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
2023/042/07
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seit Ende März 2023 die digitale Eingabemaske für Unternehmen veröffentlicht, die nach dem LkSG berichtspflichtig sind, unter https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/content/registrierung.xhtmlDie Pressemeldung (a) und eine 13-seitige Anleitung mit Erläuterungen zur Registrierung (b) können angefordert werden.(HG)
ZEW-Konjunkturerwartungen sinken im April 2023
2023/042/08
Wie ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung mitteilte, sind die ZEW-Konjunkturerwartungen in der aktuellen Umfrage vom April 2023 erneut stark zurückgegangen.Sie lägen mit 4,1 Punkten um 8,9 Punkte unterhalb des Wertes vom Vormonat.Der Indikator signalisiere damit, dass auf Sicht von sechs Monaten keine nennenswerte Verbesserung der konjunkturellen Situation zu erwarten ist.Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage für Deutschland verbesserte sich hingegen deutlich.Sie steige um 14,0 Punkte und liegt damit aktuell bei minus 32,5 Punkten.Trotz der Verbesserung werde die wirtschaftliche Lage noch immer als relativ schlecht eingeschätzt.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Zollwertumrechnungskurse nicht notierter Währungen Mai 2023
2023/042/09
Die vom BMF festgestellten Zollwertumrechnungskurse für den Zeitraum 1.bis 31.Mai 2023 für die nicht notierten Währungen liegen vor und können angefordert werden.Abonnenten sind bereits bedient worden mit Übersendung des Zollwertrechnungskurs-Rundschreibens 09/2023 vom 18.April 2023.Die Kurse für die notierten Währungen liegen aktuell noch nicht vor.Ebenfalls an automatischer Übersendung interessierte Mitgliedsunternehmen werden um Mitteilung gebeten.Die pdf-Datei kann angefordert werden.(HG)
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