18.12.2023
2023/138Link zum Webinar am 19. Dezember 2023 versandt
2023/138/01
Der Link zur Auftaktveranstaltung der sechsteiligen Webinarreihe 'Wege zu einem aktiven Klimaschutz, die am Dienstag, den [...] 19.Dezember 2023, ab 11:00 Uhr, unter dem Titel 'EU einigt sich auf Lieferkettengesetz' und 'Klimaschutz' stattfindet ist an die Angemeldeten versandt worden.Bitte prüfen Sie, ob Sie den Link erhalten haben.(HG)
Verordnung zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse geändert
2023/138/02
Zuletzt war die Verordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse im Juli 2023 (siehe VFI-RS 2023/075/06 geändert worden.Jetzt hat die Kommission mit Verordnung Teile der Tabelle in ANHANG IV Abschnitt IV.1 (Mengen der Zollkontingente) neu gefasst.Die Änderung kann angefordert werden.(HG)
Product Safety Australia kündigt Neureglung der verpflichtenden Pflegekennzeichnung
2023/138/03
Wie Ginetex mitteilte, ist in Australien bisher die Angabe der Pflegeanweisung als Text Pflicht.Nur Pflegesymbole reichen nicht aus.Nun habe Product Safety Australia jüngst die Neureglung der verpflichtenden Pflegekennzeichnung angekündigt, die ab 5.März 2024 gelten wird.Es seien folgende Übergangsfristen vorgesehen: 'Vom 5.September 2023 bis zum 4.März 2024 muss die Pflegeanweisung weiter als Text in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.Pflegesymbole dürfen zusätzlich angegeben werden.Ab dem 5.März 2024 können Lieferanten wählen, ob sie die Pflegeanweisung in englischer Sprache oder mit den internationalen GINETEX Pflegesymbolen oder beides angeben.'Die 23 Seiten umfassende Broschüre 'Supplier Giude Care Labelling for Clothing and Textile Products' kann angefordert werden.(HG)
Plattform DIVID zur Verwaltung und Abwicklung des Kunststofffonds ab April 2024
2023/138/04
Zuletzt war in VFI-RS 2023/105/03 über das Einwegkunststoffgesetz berichtet worden.Jetzt teilt das Umweltbundesamt (UBA) zum Start ab dem 1.Januar 2024 folgendes mit: 'Das am 15.Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein.Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun ab dem 1.April 2024 schrittweise in Betrieb gehen.Bis dahin wird auch die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, fertiggestellt sein.Die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst zum 1.April 2024 erfolgen.Ab diesem Zeitpunkt ist für ausländische Herstellerinnen und Hersteller sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung auf DIVID möglich.Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das UBA so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren.Ab 1.Januar 2024 bis zum 1.April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.'Die ausführliche Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Leitzins unverändert
2023/138/05
Wie die Europäische Zentralbank (EZB) am 14.Dezember 2023 unter anderem mitteilte, beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität auf 4,50 %, 4,75 % beziehungsweise 4,00 % zu belassen.Die Pressemeldung mit weiteren Informationen bitte anfordern.HG)
GfK prognostiziert Verbraucherverwaltung in Deutschland für 2024
2023/138/06
Multiple Krisen und eine hohe Inflationsrate haben das Jahr 2023 geprägt, schreibt die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).Viele Verbraucher seien verunsichert, das Konsumklima stagniere.Wie hat dieses Jahr die Konsumenten und ihre Wertvorstellungen verändert?Und was wird 2024 wichtig?Die vier Seiten umfassende Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Euroraum im Außenhandel von Januar bis Oktober 2023 voraussichtlich mit Überschuss von rund 11 Milliarden Euro
2023/138/07
Wie Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, mitteilte, lagen nach ersten Schätzungen die Warenausfuhren des Euroraums in die restliche Welt im Oktober 2023 bei 246,9 Milliarden Euro, ein Rückgang von 2,4 % gegenüber Oktober 2022 (252,9 Milliarden Euro).Die Einfuhren aus der restlichen Welt hätten sich auf 235,8 Milliarden Euro belaufen, ein Rückgang von 16,3 % gegenüber Oktober 2022 (281,6 Milliarden Euro).Infolgedessen habe der Euroraum im Oktober 2023 einen Überschuss von 11,1 Milliarden Euro im Warenverkehr mit der restlichen Welt registriert gegenüber einem Defizit von 28,7 Milliarden Euro im Oktober 2022.Der Intra-Euroraum-Handel habe sich im Oktober 2023 auf 221,1 Milliarden Euro, ein Rückgang um 8,8 % gegenüber Oktober 2022.Von Januar bis Oktober 2023 seien die Warenausfuhren des Euroraums in die restliche Welt auf 2 367,1 Milliarden Euro gesunken, ein Rückgang von 0,2 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum.Die Einfuhren seien auf 2 339,5 Milliarden Euro gesunken, ein Rückgang von 12,7 % gegenüber Januar bis Oktober 2022.Infolgedessen habe der Euroraum einen Überschuss von 27,6 Milliarden Euro registrieren können gegenüber -308,0 Milliarden Euro im gleichen Vorjahreszeitraum.Der Intra-Euroraum-Handel sei im Zeitraum Januar bis Oktober 2023 um 4,3 % auf 2 210,4 Milliarden Euro um 4,3 % gesunken im Verhältnis Januar bis Oktober 2023.Die Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Zollwertumrechnungskurse nicht notierter Währungen für Januar 2024
2023/138/08
Die vom BMF festgestellten Zollwertumrechnungskurse für den Zeitraum 1.bis 31.Januar 2024 für die nicht notierten Währungen liegen vor und können als pdf-Datei angefordert werden.Abonnenten sind bereits bedient worden mit Übersendung des Zollwertumrechnungskurs-Rundschreibens 01/2024 vom 18.Dezember 2023.Die Kurse für die notierten Währungen liegen noch nicht vor.An der automatischen Übersendung interessierte Unternehmen werden um Mitteilung gebeten.(HG)
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