19.08.2021
2021/102Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur für Dauermagnete und ähnliche ergänzt
2021/102/01
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur sind betreffend der Positionen 8505 [...] 11 00 bis 8505 19 90 - ergänzt worden wie folgt: 'Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden.Hierher gehören Kühlschrankmagnete, die aus einem Magneten mit einem daran befestigten Dekorationsartikel bestehen.Der Magnet verleiht der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), da er in erster Linie dazu bestimmt ist, leicht auf einer Metalloberfläche befestigt und verschoben zu werden und was den Großteil dieser Magnete angeht auch Papier oder andere kleine Gegenstände an einer Metalloberfläche zu befestigen.Die Dekorationsfunktion der Ware ist daher zweitrangig.'Die fünfseitige Unterlage mit zahlreichen Abbildungen kann angefordert werden.(HG)
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur für 'Andere Möbel und Teile davon' eränzt
2021/102/02
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur sind in Position 9403 'Andere Möbel und Teile davon' ergänzt worden: 'Zu dieser Position gehören verschiedene Arten von Regalen (einschließlich Regale aus einem einzelnen Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand), die sich insbesondere zur Verwendung im Bad, in der Dusche oder im Eingangsbereich eignen.Die Art und Weise, wie das Regal an der Wand befestigt wird (durch Schrauben, Kleben, mit Saugnäpfen usw.)ist für die Einreihung nicht entscheidend.Sogenannte Seifenschalen und Schwammkörbe/Duschkörbe, aus verschiedenen Materialien (Metall, Kunststoff, Glas, Keramik usw.),insbesondere zur Verwendung im Bad oder in der Küche als Halter eines Seifenstücks, eines Schwamms oder eines sonstigen Hygienegegenstandes, sind von dieser Position ausgeschlossen.Sie sind entsprechend ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, auch wenn sie Regalen aus einem einzelnen Regalboden ähneln (siehe HS-Erläuterung zu Position 9403).Ein Schwammkörbe/Duschkörbe hat üblicherweise die Form eines nach oben hin offenen Kastens/Korbes, der sowohl am Boden als auch an den Seiten Öffnungen zum Abfließen des Wassers aufweist.'Die Erläuterungen, Umfang vier Seiten mit Abbildungen, bitte anfordern.(HG)
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zur Unterposition 9503 00 70 betreffend Zubehörteile / Warenzusammenstellungen geändert
2021/102/03
In den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist zur Unterposition 9503 00 70 der dritte Absatz gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt worden: ''Eine einzige (Haupt-)Ware, kombiniert mit: a) einem oder mehreren Zubehörteilen, die dazu bestimmt sind, gemeinsam mit der Haupt- Ware verwendet zu werden, oder b) einer oder mehreren Waren mit geringem Wert (siehe auch sinngemäß die Leitlinien zur Einreihung von für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen in die Kombinierte Nomenklatur, Teil B (III) ( 3 )), stellt keine 'Zusammenstellung' dar, und die Kombination wird in den KN-Code eingereiht, der dem der Haupt-Ware entspricht.Als Zubehörteile für die Zwecke dieser Unterposition gelten Waren, die dazu bestimmt sind, zusammen mit der Hauptware verwendet zu werden, die aber in Bezug auf Größe, Gestaltung oder Komplexität nicht mit dieser Ware gleichwertig sind (sie enthalten beispielsweise keine beweglichen Teile oder Gelenkteile oder mechanischen Elemente).Zwischen beiden besteht in der Regel ein erkennbarer Zusammenhang.Beispiele für solche Zubehörteile wären: Kleidung, Schuhe, Hüte, Taschen und Toilettenartikel für Puppen (siehe auch HS-Erläuterung zu Position 9503 (C) Puppen), künstliche Lebensmittel für Spielzeug (beispielsweise eine Kunststoffkarotte oder Heu für ein Spielzeugtier), Bürsten und Sättel für Spielzeugtiere usw.'Die dreiseitige Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zur Unterposition 9506 'Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung ' geändert
2021/102/04
In den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist zur Unterposition 9506 'Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken' ist die bishrige Erläuterung gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt worden: ''Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen.Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt.Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt.Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar.Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z.B.als Streifen aus Vollkautschuk in die Position 4008 (siehe auch die Anmerkungen 1 und 9 zu Kapitel 40), als andere Waren aus Weichkautschuk in die Position 4016 oder als andere konfektionierte Spinnstoffwaren in die Position 6307.'Die zweiseitige Unterlage kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen Belarus berichtigt
2021/102/05
Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/997 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (siehe VFI-RS 2021/082/02) ist berichtigt worden: 'Seite 3, Erwägungsgrund 5: Anstatt: '(5) Sieben Personen und eine Organisation sollten in die Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden ' muss es heißen: '(5) 78 Personen und sieben Organisationen sollten in die Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden '' Die Berichtigung kann angefordert werden. (HG)
Großhandelspreise in Deutschland im Juli 2021 zum Vorjahr um 11,3 % gestiegen
2021/102/06
Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Juli 2021 um 11,3 % gegenüber Juli 2020 gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit (Juni 2021 10,7 % / Mai 2021 9,7 %) gelegen.Die hohen Steigerungsraten begründeten sich zum Teil durch einen Basiseffekt in Folge des sehr niedrigen Preisniveaus der Vorjahresmonate im Zusammenhang mit der Corona-Krise sowie durch viele aktuell gestiegene Preise für Rohstoffe und Vorprodukte.Im Vormonatsvergleich seien die Großhandelsverkaufspreise im Juli 2021 um 1,1 % gestiegen.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Absatzvolumen des Einzelhandels im Euroraum im Juni 2021 zum Vorjahr um 5 % und in der EU um 5,3 % gestiegen
2021/102/07
Im Juni 2021 stieg das saisonbereinigte Absatzvolumen des Einzelhandels gegenüber Mai 2021 im Euroraum um 1,5 % und um 1,2 % in der EU, laut Schätzungen von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union.Im Mai 2021 war das Einzelhandelsvolumen im Euroraum um 4,1 % und in der EU um 4,2 % gestiegen.Gegenüber Juni 2020 sei der kalenderbereinigte Einzelhandelsindex im Juni 2021 im Euroraum um 5,0 % und um 5,3 % in der EU gestiegen.Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
BIP im Euroraum steigt im zweiten Quartal 2021 voraussichtlich um 2,0 % und der EU um 1,9 %
2021/102/08
Wie Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, mitteilte, steigt einer Schnellschätzung in der Europäischen Union im II.Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum um voraussichtlich 2,0 % und in der EU um 1,9 %n.Im I.Quartal 2021 war das BIP im Euroraum um 0,3 % und in der EU um 0,1 % gesunken.Die ausführliche Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Jährliche Inflation im Euroraum im Juli auf 2,2 % gestiegen
2021/102/09
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Juli 2021 bei 2,2 % gegenüber 1,9 % im Juni 2021.Ein Jahr zuvor hatte sie 0,4 % betragen.Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im Juli 2021 bei 2,5 % gegenüber 2,2 % im Juni.Ein Jahr zuvor hatte sie 0,9 % betragen.Diese Daten werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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