19.12.2024
2024/138Vorschlag für eine Verordnung über die Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulaten zur Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik - Allgemeine Ausrichtung
2024/138/01
[...] r>Zuletzt war mit VFI-Rundschreiben 2024/087/01 über den Entwurf einer EU-Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat berichtet worden.Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) jetzt mitteilte, haben die Mitgliedstaaten der EU am 17.12.2024 dazu ihre gemeinsame Position ('Allgemeine Ausrichtung') beschlossen.Künftig soll der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung vermieden und vermindert werden.Der Verordnungsentwurf sehe Maßnahmen für Wirtschaftsbeteiligte vor, die mit Kunststoffgranulat umgehen.Der neue Verordnungsentwurf enthalte die Entwicklung einer standardisierten Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und deren EU-weite obligatorische Anwendung.Wesentliche weitere Inhalte seien verbindliche technische, organisatorische und sonstige Anforderungen zur Vermeidung und Eindämmung von Kunststoffgranulatverlusten und umgehende Beseitigung von freigesetztem Kunststoffgranulat.Ergänzend würden für mittlere und große Unternehmen Zertifizierungen gefordert.Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag seien Änderungen vorgenommen worden wie u.a.Anpassungen von Definitionen.Angerordert werden können der neue Verordnungsvorschlag (liegt nur in Englisch vor) (a) und die BMUV-Pressemeldung (b).(HG)Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 16.12.2024)
2024/138/02
Am 31.Juli 2014 war die Verordnung (EU) Nr.833/2014 und der Beschluss (GASP) 2014/512/GASP angenommen worden.Angesichts der ernsten Lage und als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind weitere restriktive Maßnahmen verhängt worden.Sieben Personen sind in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in den Anhang I der Verordnung und den Anhang des Beschlusses aufgenommen worden.Verordnung (a), Beschluss (b) und drei Mitteilungen an die Betroffenen (c), (d) und (e) können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen Mail geändert und verlängert
2024/138/03
Am 28.September 2017 hatte der Rat die Verordnung (EU) 2017/1770 und den Beschluss (GASP) 2017/1775 angenommen.Die festgelegten Maßnahmen sind bis zum 14.Dezember 2025 verlängert worden.Außerdem sind die Einträge und Begründungen von drei Personen in Anhang Ia der Verordnung und im Anhang des Beschlusses geändert worden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (c) + (d) können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, geändert
2024/138/04
Am 9.Oktober 2023 waren der Beschluss (GASP) 2023/2135 und die Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, angenommen worden (siehe VFI-RS 2024/073/03).Angesichts der sehr ernsten Lage sind vier Personen in den Anhang 1 der Verordnung und in den Anhang des Beschlusses aufgenommen worden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (c) + (d) können angefordert werden.(HG)
GftZ zu Getrenntsammlung von Alttextilien
2024/138/05
Die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) informiert, dass die Getrenntsammelpflicht vorschreibt, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab dem 01.01.2025 ein System zur getrennten Erfassung von Alttextilien anbieten müssen.Daraus abzuleiten, dass verschmutzte und unbrauchbare Textilien, Lumpen, Putzlappen etc.nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen, ist eine eklatante Fehlinterpretation, die jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt, aber dennoch aktuell leider insbesondere von Verbraucherverbänden sowie teilweise auch von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verbreitet wird.Die ausführliche Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
DIHK - Stationäres Ladengeschäft bleibt wichtigster Vertriebskanal
2024/138/06
Der Handel setzt immer stärker auf Multikanal-Vertrieb - zu diesem Ergebnis kommen das Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in der neuen Studie 'Der deutsche Einzelhandel 2024'.Auf Grundlage einer deutschlandweiten Befragung von über 2.100 Unternehmen erfasse die Studie die gegenwärtige Situation des Einzelhandels.Im Mittelpunkt hätten die Themen IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Bürokratie und Unternehmensnachfolge gestanden und ein Blick auf die Herausforderungen und Chancen der Branche.Eine wichtige Erkenntnis dabei: Die Hälfte der deutschen Einzelhändler nutze mittlerweile sowohl stationäre als auch Online-Vertriebskanäle.Das bedeutet eine Steigerung von 35 Prozent innerhalb von vier Jahren.Das stationäre Ladengeschäft bleibt dabei jedoch weiterhin der wichtigste Vertriebskanal.(HG)
Internationaler Warenverkehr im Oktober 2024 mit Überschuss des Euroraums in Höhe von 6,8 Milliarden Euro
2024/138/07
Nach ersten Schätzungen registrierte der Euroraum im Oktober 2024 einen Überschuss von 6,8 Milliarden Euro im Warenverkehr mit der restlichen Welt gegenüber 9,4 Milliarden Euro im Oktober 2023, teilte Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union mit.Die Warenausfuhren des Euroraums in die restliche Welt hätten sich im Oktober 2024 auf 254,0 Milliarden Euro belaufen, ein Anstieg von 2,1 % gegenüber Oktober 2023 (248,9 Milliarden Euro).Die Einfuhren aus der restlichen Welt hätten sich auf 247,2 Milliarden Euro belaufen, ein Anstieg von 3,2 % gegenüber Oktober 2023 (239,4 Milliarden Euro).Die ausführliche Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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