21.03.2024
2024/035Ökodesign-Verordnung baut auf Ökodesign-Richtlinie auf
2024/035/01
Nachdem die EU-Kommission im März 2022 den Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Fes [...] tlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte vorgelegt hatte, haben sich im Dezember 2023 Parlament und Rat auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt, siehe auch VFI-Rundschreiben 2023/131/02. Ziel dieser Verordnung ist, dass nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden.Die Verordnung baut auf der seit fast 20 Jahren bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten auf den Weg gebracht hat.Galten die Anforderungen der Richtlinie damit jedoch lediglich für energiebetriebenen Produkte, wie Haushaltsgeräte, werden die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung auf eine breite Produktpalette ausgeweitet werden.Die bisherigen Energieeffizienzanforderungen werden dann auch für Leistungs- und Informationsanforderungen für 'wichtige' Produkte gelten, die fast alle VFI-relevant sind.Dazu zählen Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte.Die Leistungs- und Informationsanforderungen beinhaltenHaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von ProduktenVorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindernEnergie und RessourceneffizienzRezyklatanteilCO2- und Umweltfußabdruckverfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass (siehe unten). Die Verordnung enthält Maßnahmen, die der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende setzen.Sie führt ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse ein. Der Vorschlag sieht außerdem die Schaffung eines digitalen Produktpasses (siehe Verordnungsvorschlag ab Artikel 8) vor, der Auskunft über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern soll.Die EU will dazu ein öffentliches Webportal betreiben, das Interessenten über den Inhalt der einzelnen Produktpässe Auskunft geben sowie Kontrollen und Prüfungen von Behörden erleichtern soll. Die Ökodesign-Verordnung schafft den Rahmen, delegierte Rechtsakte mit Vorschriften auf Produktebene für die einzelnen Produkte oder gegebenenfalls für Produktgruppen festzulegen.Die Verordnung muss von Parlament und Rat noch angenommen werden. Unternehmen, die den Verordnungsvorschlag im Dezember 2023 nicht angefordert hatten, sollten dies unbedingt nachholen.Angefordert werden können der Verordnungsvorschlag (a) + (b) und die Pressemeldung (c).(HG)
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