21.04.2021
2021/052Sorgfaltspflichtengesetz - Unternehmenserklärung und Bestandsaufnahme
2021/052/01
Nach dem erfolgreichen Webinar mit take-e -way zum Sorgfaltspflichtengesetz wollen wir nun im ers [...] ten Webinar von insgesamt drei uns der Erstellung einer Unternehmenserklärung zuwenden und der Durchführung einer Bestandsaufnahme.Hier wird auf das SocialFair2022 Verfahren eingegangen werden.Hiermit besteht die Möglichkeit einer systematischen Erhebung von Zahlen, Daten und Dokumenten.Mit Unternehmenserklärung und einer Dokumentation über die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit lässt sich ein faktenbasierter Dialog mit den Kunden und anderen Stakeholdern gestalten.Zur Anmeldung für die Veranstaltung am 3.Mai 2021 zwischen 11 und 12 Uhr bitte E-Mail senden (MA)
EU verlängert Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Masken-Importe bis Ende 2021
2021/052/02
Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31.Dezember 2021, teilte die EU-Kommission mit.Bisher galt diese Befreiung bis zum Ende April dieses Jahres.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
Anhang VI der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geändert
2021/052/03
Einige der Anmerkungen in Anhang VI Teil 1 Abschnitt 1.1.3 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (zuletzt VFI-RS 2020/143/04) ist geändert worden.Grund sei, dass einige Anmerkungen zu Stoffen ungenau seien und zu einer gewissen Unsicherheit bei der korrekten Auslegung der rechtlichen Verpflichtungen geführt hätten.Insbesondere könnten einige dieser Anmerkungen so ausgelegt werden, dass die Stoffe, für die diese Anmerkungen gelten, unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt nicht eingestuft werden müssten, während tatsächlich gemeint sei, dass diese Stoffe zwar nicht der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung, wohl aber weiterhin der Einstufung gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (Selbsteinstufung) unterlägen.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
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