22.04.2022
2022/046Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten aus China
2022/046/01
Nach Veröffentlichung der Be [...] kanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der VR China (siehe VFI-RS 2021/099/04) hat die Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt gemacht.Sie betrifft Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings - ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 % (gemäß der ISO-Norm 1887) - sowie Matten aus Glasfaserfilamenten - ausgenommen Matten aus Glaswolle, die derzeit unter den KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00 und 7019 14 00 und 7019 15 00 eingereiht werden.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl aus China
2022/046/02
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in der VR China (siehe VFI-RS 2021/090/03) hat die Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt gemacht.Sie betrifft bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse ('narrow strip')), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen.Ausnahmen der Auslaufüberprüfung sind in der Bekanntmachung aufgeführt.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme aus China
2022/046/03
Auf die Einfuhren von Grafitelektroden der für Elektroöfen verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 µOm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm, die derzeit unter dem KN-Code ex 8545 11 00 eingereiht werden, mit Ursprung in der VR China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt (zuletzt VFI-RS 2021/123/04).Der Antidumpingzoll ist festgelegt worden für ein namentlich genanntes Unternehmen auf 23 %, für fünf namentlich genannte Unternehmen auf 36,1 %, für vier namentlich genannte Unternehmen auf 51,7 %, für andere mitarbeitende Unternehmen auf 33,8 % und für alle übrigen Unternehmen auf 74,9 %.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Einreihung eine Warenzusammenstellung Kompositsystem für die Zahnrestauration' in die Kombinierte Nomenklatur
2022/046/04
Mit Verordnung ist eine als 'Kompositsystem für die Zahnrestauration' beschriebene Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel, in der alle Bestandteile zusammen mit einer Gebrauchsanweisung enthalten sind, eingereiht worden in den KN-Code 3006 40 00.Die Zusammenstellung besteht aus Opaker-Pasten (2 × 2 ml); Dentin, Halsmasse, Schneide, Transluzenzmasse (4 × 4 g); Haftvermittler ('Metal Photo Primer') (1 × 7 ml); Pinsel (1 Griff + 10 Köpfe); Anmischschalen für den einmaligen Gebrauch; Anmischblock und Lichtschutzkappe.Die Pasten aus Kompositmaterial bestehen aus einer Methacrylat-Basis und einem anorganischen Füllstoff und sind in gebrauchsfertigen Spritzen aufgemacht.Bei dem Haftvermittler handelt es sich um einen Flüssigklebstoff, der zur Verbindung von Metallen und Kompositmaterialien dient.Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind für die Verwendung in der Zahnheilkunde zur Herstellung von (provisorischen und dauerhaften) Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Veneers und Jacketkronen für den Frontzahnbereich sowie zur Reparatur von Zahnrestaurationen und als Zahnfüllungen bestimmt.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verlängert und geändert (Stand 08.04.2022)
2022/046/05
Gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP und die Verordnung (EU) Nr.269/2014 vom 17.März 2014 sind die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert worden (zuletzt VFI-RS 2022/035/05).Angefordert werden können Verordnung (a), Durchführungsverordnung (b), Beschluss (c) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (d) und (e).(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verlängert und geändert (Stand 13.04.2022)
2022/046/06
Gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP und die Verordnung (EU) Nr.269/2014 vom 17.März 2014 sind die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert worden (zuletzt VFI-RS 2022/046/05).Verordnung (a) und Beschluss (b) können angefordert werden.(HG)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
2022/046/07
Die Generalzolldirektion hat das 'Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Genehmigungscodierungen elektronische Abschreibung' veröffentlicht mit dem Ziel, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu geben.Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keinerAusfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe vonCodierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet.Das Handbuch basiert auf den derzeit auf europäischer und nationaler Ebene festgelegten Codierungen und erhebt angesichts der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Das Merkblatt liegt in der Version 10.6 vor und spiegelt den Stand vom 13.April 2022 wider.Bitte anfordern.(HG)
Gemeinschaftsdiagnose Deutschland - Von der Pandemie zur Energiekrise - Wirtschaft und Politik im Dauerstress
2022/046/08
Die deutsche Wirtschaft steuert durch schwieriges Fahrwasser und durchläuft die höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten.In ihrem Frühjahrsgutachten revidieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute ihren Ausblick für dieses Jahr deutlich nach unten.Die Erholung von der Corona-Krise werde infolge des Kriegs in der Ukraine gedämpft, behält aber die Oberhand.Die Institute erwarten für 2022 und 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 2,7 beziehungsweise 3,1 %.Bei einer sofortigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen stünden hierzulande in beiden Jahren insgesamt 220 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung im Feuer.Kurz- und Langfassung der Prognose können angefordert werden.(HG)
ZEW erwartet weniger Wirtschaftswachstum in Deutschland
2022/046/09
Die deutsche Wirtschaft wächst schleppend, und das auch in den kommenden Jahren, laut Einschätzung des ZEW Mannheim.Es werden niedrigere, aber stabile jährliche Wachstumsraten zwischen 2,0 und 2,5 % für 2022 bis 2024 erwartet.Gründe für dieses gehemmte Wachstum seien Energiepreise, Rohstoffknappheit und Unterbrechungen in den Lieferketten, aber auch die neue geopolitische Lage, hervorgerufen durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine.Das ZEW revidierte ihre BIP-Prognosen für 2022, 2023 und darüber hinaus mehrheitlich nach unten.Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
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