24.01.2024
2024/011
Endgültiger Antidumpingzoll für bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern aus China nach Auslaufüberprüfung eingeführt
2024/011/01
Mit Verordnung ist im Anschluss an eine [...]
Auslaufüberprüfung (siehe VFI-RS 2022/121/03) ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China eingeführt worden.Betroffen sind Produkte mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, die derzeit unter den KN-Codes ex 7019 63 00, ex 7019 64 00, ex 7019 65 00, ex 7019 66 00 und ex 7019 69 90 eingereiht werden und ihren Ursprung in der VR China haben.Der Antidumpingzoll ist festgelegt worden für drei Unternehmen auf zwischen 48,4 % und 62,9 %, für im Anhang der Verordnung aufgeführte Unternehmen von 57,7 % und für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in der VR China auf 62,9 %.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
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