24.08.2022
2022/093Präsentation zur zweiten Auflage der Webinar-Reihe 'Mehr Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen'
2022/093/01
Am Mittwoch, den 31.August 2022, startet die zweite Auflage der We [...] binar-Reihe 'Mehr Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen'. Die weiteren Termine finden ebenfalls an einem Mittwoch, jeweils zwischen 11:00 und 13:00 Uhr statt, und zwar am 28.September 2022, 2.November 2022, 14.Dezember 2022 und 11.Januar 2023. Eine Bildungsprämie ist möglich!Versäumen Sie nicht zu prüfen, ob auch für Sie eine Bildungsprämie in Frage kommt! Unter dem Link des Bundesministeriums fü Bildung und Forschung (BMBF)https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.phpfinden Sie die Fördermöglichkeiten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.Die Präsentation und das Anmeldeformular können angefordert werden.(MA + HG)
BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit
2022/093/02
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Prinzipien Angemessenheit und Wirksamkeit unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einen Artikel veröffentlicht, der hier nachfolgend wiedergegeben wird: 'Das Prinzip Angemessenheit Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen oder dem Ressourcenaufwand.Dabei wird von Unternehmen nichts Unzumutbares erwartet; die Intensität ihrer Bemühungen kann und darf abhängig von der Art und dem Umfang ihrer Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens, der Schwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Verletzungen und der Art des Verursachungsbeitrags unterschiedlich ausfallen.Das Prinzip WirksamkeitDas Prinzip der Wirksamkeit ergibt sich aus der grundlegenden Zielsetzung des LkSG, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern.Wirksame Maßnahmen ermöglichen es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltrechtsbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.Risiken und Verletzungen müssen von Unternehmen wirksam adressiert werden.Um dies zu gewährleisten, ist ein Unternehmen angehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob die eigenen Maßnahmen tatsächlich die angestrebte Wirkung erreichen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.Dementsprechend müssen auch das übergeordnete Risikomanagement, die Risikoanalysen und die Beschwerdeverfahren eines Unternehmens den Anspruch der Wirksamkeit erfüllen.In der praktischen UmsetzungFür Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, stehen daher die Interessen der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten innerhalb der Lieferkette und derjenigen, die in sonstiger Weise vom wirtschaftlichen Handeln des Unternehmens oder eines Unternehmens in seinen Lieferketten betroffen sein können im Fokus.Das LkSG gibt klare Hinweise, welche Kriterien für die Bestimmung der Angemessenheit maßgeblich sind: die Art und der Umfang der Geschäftstätigkeit, das Einflussvermögen des Unternehmens, die Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken und Verletzungen und der Beitrag zur Verursachung.Diese Kriterien müssen dementsprechend bei der Gestaltung und Überprüfung des Risikomanagements, der Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken, bei der Feststellung von Verletzungen, bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie der Einrichtung eines angemessenen Beschwerdeverfahrens beachtet werden.'Weiterführende Informationen liegen nicht vor.(HG)
EU will Empfehlung und Richtlinie betreffend Schutz der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern überarbeiten
2022/093/03
Der Wissenschaftliche Ausschuss 'Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken' (SCHEER) hat eine vorläufige Stellungnahme zur Notwendigkeit der Überarbeitung der Anhänge der Empfehlung 1999/519/EG und der Richtlinie 2013/35/EU im Hinblick auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Hochfrequenzen abgegeben.Diese Stellungnahme ist jetzt zur öffentlichen Konsultation freigegeben.Der SCHEER konnte keine mäßigen oder starken Belege für gesundheitsschädliche Auswirkungen infolge chronischer oder akuter Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, d.h.der elektromagnetischen Strahlung, die unter anderem von drahtloser Netzwerktechnologie (WiFi) und anderen Funktechnologien verwendet wird) bei Werten unterhalb der in den Anhängen der Empfehlung 1999/519/EG des Rates und der Richtlinie 2013/35/EU festgelegten Grenzwerte feststellen.Der SCHEER spricht sich allerdings für eine technische Überarbeitung der Anhänge der Empfehlung und der Richtlinie 2013/35/EU in Bezug auf hochfrequente elektromagnetische Felder aus, da technologische Fortschritte und neue drahtlose Anwendungen, insbesondere im höchsten Bereich des Hochfrequenzspektrums (Millimeterwellen), die Einführung von Grenzwerten für neue dosimetrische Größen erfordern.Pressemeldung (a) sowie die beiden Unterlagen aus dem Jahre 1999, die Richtlinie (b) und die Empfehlung (c) können angefordert werden.(HG)
FashionUnited - Recyling von Polycotton könnte bald zur Norm werden
2022/093/04
Don-Alvin Adegeest berichtet in www.fashionunited.de über die mögliche Zukunft von recyceltem Polycotton.Polycotton mache die Hälfte des weltweiten Textilabfalls aus und sei eine der am wenigsten nachhaltigen Gewebemischungen.Circ, ein in Virginia ansässiges Start-up für Biokraftstoff und Textilrecycling, hoffe, der Abhängigkeit von neuen Polyester-Baumwoll-Mischungen entgegenzuwirken.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Exporte aus Deutschland im Juli 2022 zum Vorjahr voraussichtlich um 9,4 % gestiegen
2022/093/05
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, sind die Exporte in Drittstaaten im Juli 2022 zum Vorjahresmonat nach vorläufigen Ergebnissen um 9,4 % auf 56,8 Milliarden Euro gestiegen.Zum Vorjahresmonat Juni 2022 habe es einen Rückgang um 7,6 % gegeben.Die ausführliche Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Chiba ruft Lederhandschuhe zurück
2022/093/06
Die CHIBA Gloves Germany GmbH & Co KG ruft Fitness-Lederhandschuhe zurück, in denen ein erhöhter Chrom-VI-Gehalt festgestellt wurde.Die Rückrufmeldung bitte anfordern.(HG)
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