24.08.2023
2023/092ECHA will Bericht erstellen zu möglichen weiteren Maßnahmen in der Batterieverordnung
2023/092/01
Die EU-Kommission hatte kürzlich die Verordnung über Batterien und Altbatterie [...] n (siehe VFI-RS 2023/090/019 veröffentlicht, die am 17.August 2023 in Kraft getreten ist.Mit dieser Verordnung wurde die bisherige Batterierichtlinie aufgehoben.Die Verordnung beschränkt weiterhin die Verwendung von Quecksilber und Cadmium in Batterien und beschränkt nun auch die Verwendung von Blei in Gerätebatterien.Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt mitteilte, soll sie die EU-Kommission unterstützen, bedenkliche Stoffe, die in Batterien enthalten sind oder bei der Produktion Verwendung finden, zu identifizieren.Dazu will sie bis Ende 2027 einen Bericht vorlegen, der mögliche Folgemaßnahmen wie beispielsweise Beschränkungen enthält.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier aus China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt
2023/092/02
Im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung (siehe VFI-RS 2022/081/03) hat die EU-Kommission mit Verordnung einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier, d.h.Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), das derzeit unter den KN-Codes ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810 13 00 20, 4810 14 00 20, 4810 19 00 20, 4810 22 00 20, 4810 29 30 20, 4810 29 80 20, 4810 99 10 20und 4810 99 80 20) eingereiht wird und seinen Ursprung in der VR China hat, eingeführt.Der Antidumpingzoll beträgt für jeweils zwei namentlich genannte Unternehmen einerseits 8 % und andererseits 35,1 % und für alle übrigen Unternehmen 27,1 %.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier aus China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung eingeführt
2023/092/03
Im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung (siehe VFI-RS 2022/081/03) hat die EU-Kommission mit Verordnung einen endgültigen Ausgleichszoll auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier, d.h.Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), das derzeit unter den KN-Codes ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810 13 00 20, 4810 14 00 20, 4810 19 00 20, 4810 22 00 20, 4810 29 30 20, 4810 29 80 20, 4810 99 10 20und 4810 99 80 20) eingereiht wird und seinen Ursprung in der VR China hat.,eingeführt.Der Ausgleichszoll beträgt für jeweils zwei namentlich genannte Unternehmen einerseits 12 % und andererseits 4 % und für alle übrigen Unternehmen 12 %.Verordnung bitte anfordern.(HG)
Mitteilung an Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da*$#esh)- und Al-Qaida unterliegen
2023/092/04
Eine Mitteilung an Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida unterliegen, und eine diesbezügliche Berichtigung (zuletzt VFI-RS 2023/045/05) können angefordert werden.(HG)
Mitteilung an bestimmte Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen
2023/092/05
Eine Mitteilung an bestimmte Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen (siehe VFI-RS 2023/060/05) kann angefordert werden.(HG)
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, berichtigt
2023/092/06
Die Verordnung (EU) 2023/427 (siehe VFI-RS 2023/024/05 a) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist berichtigt worden auf Seite 219, Anhang VII, neuer Anhang XXII Teil A unter KN-Code 350699 Spalte 'Warenbezeichnung'.Die Berichtigung bitte anfordern.(HG)
Beschluss betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma geändert
2023/092/07.
Der Beschluss (GASP) 2021/482 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (siehe VFI-RS 2021/041/04 c) ist berichtigt worden.Die Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Bekanntmachung über den Ausstellungsschutz auf Messen
2023/092/08
Im Bundesanzeiger vom 21.August 2023 ist auf Grund des Designgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des Markengesetzes eine Bekanntmachung über den Ausstellungsschutz auf drei Messen zwischen dem 5.September und dem 12.November 2023 veröffentlicht worden.Betroffen sind Messen in München, Nürnberg und Essen.Die Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
bevh-Studie 'NEXT GENERATION E-COMMERCE - Einblicke in das aktuelle und künftige Kaufverhalten junger Menschen'
2023/092/10
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.(bevh) hat die Studie 'NEXT GENERATION E-COMMERCE - Einblicke in das aktuelle und künftige Kaufverhalten junger Menschen' veröffentlicht.Die Studie kommt zu dem Ergebnis, ' dass die 'nächste Generation im E-Commerce' bewusster - im Sinne von nachhaltiger und qualitätsorientierter - konsumiert, eine hohe Technologieaffinität aufweist und damit verbunden eine weitere Digitalisierung im Handel erwartet.Dagegen sinkt die Loyalität gegenüber Handelsunternehmen, eine gewisse Markenloyalität ist allerdings weiterhin vorhanden.Damit lässt sich bspw.auch die zunehmende Bedeutung des D2C-Commerce aufzeigen, dass Produzenten direkt über ihren eigenen Webshop an Kundinnen und Kunden ihre Produkte verkaufen.'Die 41 Seiten umfassende Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)
Bitte melden Sie sich an
Um das Rundschreiben lesen zu können, müssen Sie Mitglied des VFI sein. Sie können sich hier mit ihrer E-Mail Adresse und Postleitzahl einloggen.
Sie sind noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden