26.02.2024

2024/023

Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung

2024/ [...]


Die Kommission hat eine Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen der Europäischen Union und Island, Schweiz, Norwegen, den Faröer, Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, dem Westjordanland und Gazastreifen, Syrien, Tunesien, der Türkei, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo, Moldau, Georgien und der Ukraine veröffentlicht.Die angehängte Tabelle 1 enthält eine vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten zum 6.Juli 2023 und die Tabellen 2 und 3 den Zeitpunkt der Anwendung der diagonalen Kumulierung.Die zehnseitige Unterlage kann angefordert werden.(HG)

Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union

2024/023/02


Die Kommission hat eine 35 Seiten umfassende Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union veröffentlicht, die die Bekanntmachung der im Jahre 1997 angenommene Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft ersetzt.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)

Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, geändert (Stand 23.02.2024)

2024/023/03


Am 17.März 2024 waren die Verordnung (EU) Nr.269/2014 und am 31.Juli 2014 die Verordnung (EU) Nr.833/2014 und der Beschluss (GASP) 2014/512/GASP angenommen worden.Jetzt sind Änderungen vorgenommen worden in der Verordnung in Artikel 3k und den Anhängen IV, VII, XXIII und XXXVI sowie im Beschluss.Verordnung (a) und Beschluss (b) bitte anfordern.(HG)

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 23.02.2024)

2024/023/04


Gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP und die Verordnung (EU) Nr.269/2014 vom 17.März 2014 sind die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert.Der Rat hat 106 Personen und 88 Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.Anhang I der Verordnung und der Anhang des Beschlusses sind analog der aktuellen Veröffentlichungen geändert worden.Verordnung (a), Beschluss (b) und drei Mitteilungen an die Betroffenen (c), (d) und (e) können angefordert werden.(HG)

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren

2024/023/05


Am 28.April 2023 waren der Beschluss (GASP) 2023/891 und die Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, angenommen worden (zuletzt VFI-RS 2023/060/04).In Anbetracht der Lage in Moldau sind sechs Personen und eine Organisation in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Anhang des Beschlusses und den Anhang I der Verordnung aufgenommen worden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (c) und (d) können angefordert werden.(HG)

Mitteilung an die Personen, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen

2024/023/06


Eine Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP und nach der Verordnung (EU) Nr.359/2011 (zuletzt VFI-RS 2023/044/03) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen, kann angefordert werden.(HG)

Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in 2023 zum Vorjahr um 0,3 % gesunken

2024/023/07


Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im IV.Quartal 2023 gegenüber dem III.Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gesunken, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit und bestätigte damit das Ergebnis ihrer Schnellmeldung.Für das gesamte Jahr 2023 hätten die neuesten Berechnungen den Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 % zum Vorjahr (kalenderbereinigt -0,1 %) bestätigt.Die ausführliche Veröffentlichung kann angefordert werden.(HG)

Exporte aus Deutschland in Drittstaaten im Januar 2024 zum Januar 2023 um 0,3 % gesunken

2024/023/08


Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im Januar 2024 gegenüber Dezember 2023 kalender- und saisonbereinigt um 1,3 % gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mit.Im Januar 2024 seien kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,9 Milliarden Euro dorthin exportiert worden.Die Pressemeldung bitte anfordern.(HG)

Inflationsrate im Euroraum im Januar 2024 zum Vorjahr bei 2,8 %

2024/023/09


Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Januar 2024 bei 2,8% (Dezember 2023 2,9% / Januar 2023 8,6%), teilte Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, mit.Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union habe im Januar 2024 bei 3,1% (Dezember 2023 3,4% / Januar 2023 10,0%) betragen.Die ausführliche Meldung bitte anfordern.(HG)

Rapex-Verbraucherwarnungen 08/2024

2024/023/10


Mit Rapex-Rundschreiben 08/2024 vom 23.Februar 2024 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 08 - 2024' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.(HG)

Zollwertumrechnungskurse notierter Währungen für März 2024

2024/023/11


Die vom BMF festgestellten Zollwertumrechnungskurse für den Zeitraum 1.bis 31.März 2024 für die notierten Währungen liegen vor und können als pdf-Datei angefordert werden.Abonnenten sind bereits bedient worden mit Übersendung des Zollwertumrechnungskurs-Rundschreibens 06/2024 23.März 2024.Die Kurse für die nicht notierten Währungen waren mit Zollwertumrechnungskurs-Rundschreiben 05/2024 vom 19.Februar .2024 versandt und mit VFI-RS 2024/021/09 angeboten worden.An der automatischen Übersendung interessierte Unternehmen werden um Mitteilung gebeten.(HG)