26.03.2024
2024/037Zollfreikontingente für bestimmte Jute- und Kokoserzeugnisse verlängert
2024/037/01
Mit Verordnung hat die Kommission die Verlängerung von Zollkontingenten für Jute- und Kokose [...] rzeugnisse beschlossen.Seit der Einführung autonomer zollfreier Unionszollkontingente für bestimmte Mengen an Jute- und Kokoserzeugnissen durch die Verordnung (EG) Nr.32/2000 infolge des Inkrafttretens des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) im Jahr 1995 wurden die Zollkontingente für bestimmte Jute- und Kokoserzeugnisse wiederholt verlängert.Die letzte Verlängerung galt bis zum 31.Dezember 2023 (zuletzt VFI-RS 2013/176/02).Die Verlängerung in Anhang III der Verordnung betrifft die laufenden Nummern 09.0107, 090109 und 09011 und gilt bis zum 31.Dezember 2027.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Freihandelsabkommen mit Neuseeland neu veröffentlicht
2024/037/02
Im Februar 2024 hatte die EU-Kommission das Freihandelsabkommen mit Neuseeland veröffentlicht (siehe VFI-Rundschreiben 2024/025/01).Diese Veröffentlichung ist von der Kommission jetzt für null und nichtig erklärt und das Abkommen neu veröffentlicht worden.Das Abkommen, Umfang 4012 Seiten beziehungsweise 32 MB, kann nicht angefordert werden, ist aber unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400866abrufbar.(HG)
Empfehlung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
2024/037/03
Mit VFI-Rundschreiben 2024/034/04 war über die sogenannte Toolbox zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie der EU-Kommission berichtet worden.Dazu ist jetzt im Amtsblatt auch die deutschsprachige Empfehlung veröffentlicht worden, die angefordert werden kann.(HG)
Bericht über Durchführung und Anwendung des Handelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
2024/037/04
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Durchführung und die Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht.Schlussfolgernd kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Abkommen kein Ersatz für die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches ist und das auch nicht sein kann.Nicht Teil des Binnenmarkts der EU und ihrer Politik zu sein, habe unvermeidliche Auswirkungen auf den Handel, den Marktzugang und das Ausmaß der Zusammenarbeit.Wie bereits in einem früheren Bericht betont, sei das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit jedoch ein sehr gutes Abkommen für die EU.Es sorge für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien und sehe einen weitreichenden Marktzugang und eine umfassende Zusammenarbeit vor.Die Kommission sei nach wie vor fest entschlossen, die Durchführung des Abkommens voranzubringen und zu diesem Zweck mit dem Vereinigten Königreich auf kooperative und konstruktive Weise zusammenzuarbeiten.Der 29 Seiten umfassende Bericht kann angefordert werden.(HG)
Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten in verschiedenen Produktarten
2024/037/05
Mit Beschluss hat die Kommission bestimmte Wirkstoffe in Biozidprodukten für bestimmte Produktarten nicht genehmigt.Betroffen sind Biphenyl-2-ol (Produktart 7 - Beschichtungsschutzmittel)Kaliumdimethyldithiocarbamat (Produktarten 9 - Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien, 11 - Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) und 12 - Schleimbekämpfungsmittel)Silber-Polyethyleniminchlorid (Produktarten 1 - Desinfektionsmittel für menschliche Hygiene, 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind und 9 - Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien)Reaktionsprodukte aus: Glutaminsäure und N-(C12-C14-alkyl)propylendiamin (Glucoprotamin) (Produktarten 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind und 4 - Lebens- und Futtermittelbereich) sowiePoly(oxy-1,2-ethandiyl),.alpha.-2-(didecylmethylammonio)ethyl]-.omega.hydroxy-, propanoat (Salz) (Bardap 26) (Produktarten Produktarten 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind, 4 - Lebens- und Futtermittelbereich und 10 - Schutzmittel für Baumaterialien).Der Beschluss mit weiteren Nichtgenehmigungen kann ebenso angefordert werden (a) wie eine Übersicht der Biozidproduktarten (b).(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Daesh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen geändert
2024/037/06
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen (zuletzt VFI-RS 2023/114/07) ist geändert worden, indem eine weitere Person und eine weitere Gruppe in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 und in den Anhang des Beschlusses aufgenommen wurden.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und die zwei Mitteilung (c) und (d) können angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina verlängert
2024/037/07
Die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina sind mit Beschluss bis zum 31.März 2026 verlängert worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
2024/037/08
Gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 und den Beschluss (GASP) 2020/1999 vom 7.Dezember 2020 sind die restriktiven Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße geändert worden (zuletzt VFI-RS 2024/036/04).33 Personen und zwei Organisationen sind in die in Anhang I der Verordnung und im Anhang es Beschlusses enthaltenen Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen worden.Verordnung (a) und Beschluss (b) können angefordert werden.(HG)
Mitteilung an bestimmte Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen
2024/037/09
Eine Mitteilung an bestimmte Personen, die den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen (zuletzt VFI-RS 2024/011/07) bitte anfordern.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 12/2024
2024/037/10
Mit Rapex-Rundschreiben 12/2024 vom 22.März 2024 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 12 - 2024' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.(HG)
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