26.07.2021
2021/096Webinar zum Sorgfaltspflichtengesetz am 28. Juli ausgebucht
2021/096/01
Das Webinar 'Sorgfaltspflichtengesetz - Update am 28.07.2021' ist ausgebucht. Bitte nehmen Sie keine Anmeldu [...] ng mehr vor. Weitere Veranstaltungen zum Sorgfaltspflichtengesetz folgen.Ankündigungen und Einladungen zu diesen Veranstaltungen und anderen Themen erfolgen wie gewohnt über das Rundschreiben.(HG)
Sorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht
2021/096/02
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.46 vom 22.Juli 2021 ist das 11-seitige 'Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten' veröffentlicht worden.Die Unterlage, die allerdings lediglich in der lesbaren Version veröffentlicht wurde und deshalb nicht druckfähig ist, kann angefordert werden.(HG)
EU-Bericht über die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln
2021/096/03
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln und zur Überprüfung der Verordnung über kosmetische Mittel im Hinblick auf Nanomaterialien veröffentlicht.Geschlussfolgert hat die EU-Kommission wie folgt:'Mit dieser Überprüfung sollte bewertet werden, ob die Bestimmungen der Kosmetikverordnung in Bezug auf Nanomaterialien in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts noch zweckmäßig sind.Im Mittelpunkt der Überprüfung standen insbesondere die Definition von 'Nanomaterial', die Notifizierung von Nanomaterialien, die wissenschaftliche Bewertung von Nanomaterialien sowie die Kennzeichnung kosmetischer Mittel, die Nanomaterialien enthalten. In Bezug auf die Definition wurden bei dieser Überprüfung die Unterschiede zwischen der Definition von Nanomaterialien in der Kosmetikverordnung und der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2011 zur Definition von Nanomaterial hervorgehoben.Dies wurde auch in der EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien anerkannt, in der eine Überarbeitung der horizontalen Definition von Nanomaterialien bis 2021 angekündigt wurde.Die Angleichung der Definition von Nanomaterialien in der Kosmetikverordnung an eine horizontale Definition könnte die Kohärenz zwischen Rechtsvorschriften verbessern, sollte jedoch eingehend geprüft werden, um die etwaigen Auswirkungen abzuschätzen. Bei der Notifizierung von Nanomaterialien wurden Mängel festgestellt.Während beispielsweise die Sicherheitsbewertung auf der Ebene der Inhaltsstoffe durchgeführt wird, erfolgt die Notifizierung auf Produktebene.Darüber hinaus ist der Zeitplan für die Bewertung relativ kurz und scheint für Wirtschaftsteilnehmer, die ihre Geschäftstätigkeit im Voraus planen müssen, nicht optimal zu sein.Daher verdient die Wirksamkeit des derzeitigen Notifizierungsverfahrens für Nanomaterialien über das Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal - CPNP) besondere Aufmerksamkeit, insbesondere die Dauer und die Auswirkung des Ablaufs der in der Kosmetikverordnung festgelegten Frist. Die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien könnte verstärkt werden, zumal die Erfahrung gezeigt hat, dass die meisten abgeschlossenen Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses 'Verbrauchersicherheit' aufgrund fehlender Daten nicht 24 schlüssig waren.Während sich die derzeitige Situation durch eine verbesserte Umsetzung bis zu einem gewissen Grad verbessern dürfte, könnten weitere Verbesserungen geprüft werden, etwa die Möglichkeit, das bestehende Zulassungssystem gemäß Artikel 14 der Kosmetikverordnung für Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter, das gut funktioniert, auf Nanomaterialien auszuweiten. Was schließlich die Kennzeichnung betrifft, so könnte die digitale Kennzeichnung als Ergänzung und weitere Verbesserung der Kennzeichnung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln in Erwägung gezogen werden, da es die Mehrheit der EU-Bürger für wichtig erachtet, über das Vorhandensein von Nanomaterialien in Produkten, die sie kaufen, informiert zu werden.'Bericht bitte anfordern.(HG)
Bericht über die Überprüfung und Aktualisierung des dritten Durchführungsplans der Europäischen Union nach der Verordnung über persistente organische Schadstoffe
2021/096/04
Die Verordnung über persistente organische Schadstoffe war im Jahre 2019 neu gefasst worden.Ziel dieser Verordnung ist, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) zu schützen, die beispielsweise in Textilien, Anstrichen und anderen eingesetzt werden.Das soll erreicht werden durch das Verbot oder die möglichst baldige Einstellung oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Stoffen, die dem Übereinkommen von Stockholm über persistente organische Schadstoffe oder dem Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung unterliegen.Die EU-Kommission ist zu der Auffassung gelangt, dass gesetzlichen Maßnahmen in der Union in Bezug auf die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (POP) und in Bezug auf die Bewirtschaftung von Abfällen, die aus POP bestehen oder diese enthalten, umfassend genug sind, um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen und dem POP-Protokoll zu erfüllen.Der 12-seitige Bericht kann angefordert werden.(HG)
FAZ - Angst vor Verschlechterung in Modefabriken in Bangladesch
2021/096/05
Unter der Überschrift 'Angst vor Verschlechterung in Modefabriken in Bangladesch - Gewerkschaften befürchten Rückschlag' schreibt 'dpa' zum Ende August 2021 auslaufenden Brandschutzabkommen: 'Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen warnen, dass sich die Situation von Arbeiterinnen in Textilfabriken in Bangladesch wieder verschlechtern könnte.Der Grund: Ein bindendes Abkommen zu Brandschutz und Gebäudesicherheit in Fabriken, das große Modeketten und Gewerkschaften nach dem Einsturz eines Fabrikgebäudes in Rana Plaza mit mehr als 1.100 Toten vor acht Jahren geschlossen hatte, soll Ende August auslaufen.'Beim Nachfolgeabkommen 'Ready Made Garments Sustainability Council (RSC)' seien neben Gewerkschaften und Modeketten auch Fabrikbesitzer dabei.Nach Einschätzung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sei der RSC jedoch deutlich weniger effektiv.Auf die FAZ-Meldung wird verwiesen.(HG)
ifo-Geschäftsfklimaindex im Juli 2021 gesunken
2021/096/06
Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat einen Dämpfer erhalten, teilte das ifo Institut mit.Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli 2021 auf 100,8 Punkte gefallen nach 101,7 Punkten im Juni (saisonbereinigt korrigiert).Die Unternehmen bewerteten ihre aktuelle Geschäftslage etwas besser.Jedoch nahm der Optimismus mit Blick auf die Entwicklung in den kommenden Monaten merklich ab.Lieferengpässe bei Vorprodukten und Sorgen um wieder steigende Infektionszahlen belasten die deutsche Wirtschaft.Die Pressemeldung kann angefordert werden.(HG)
Leitzins weiterhin unverändert
2021/096/07
Wie die Europäische Zentralbank (EZB) am 22.Juli 2021 unter anderem mitteilte, beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität unverändert bei 0,00 % beziehungsweise bei 0,25 % zu belassen Der EZB-Rat peltl ein symmetrisches Inflationsziel von 2 % an.Die ausführliche Pressemeldung bitte anfordern.(HG)
HIB - Umsatzunterschiede im Einzelhandel
2021/096/08
Der Umsatz im Online-Einzelhandel ist im vergangenen Jahr fast neun Mal so stark gestiegen wie im stationären Einzelhandel, teilte die Bundesregierung in 'Heute im Bundestag' auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.Danach sei der Umsatz des Versand- und Interneteinzelhandels 2020 um 25,4 %, der des stationären Einzelhandels um 2,9 % gestiegen.In den Vorjahren seien die Unterschiede deutlich geringer gewesen.Die Kleine Anfrage (a) und die Antwort (b) bitte anfordern.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 'Week 28 - 2021'
2021/096/09
Mit Rapex-Rundschreiben 27/2021 vom 17.Juli 2021 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 28 - 2021' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 'Week 29 - 2021'
2021/096/10
Mit Rapex-Rundschreiben 28/2021 vom 24.Juli 2021 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 29 - 2021' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
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