27.05.2024
2024/057Bhutan fällt 2028 aus der Liste der am wenigsten entwickelten Länder
2024/057/01
Bhutan ist von den Vereinten Nationen aus der Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder ges [...] trichen worden.Damit entfällt für das Land die Gewährung der Zollpräferenzvorteilte aus der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (Everything But Arms), da es die entsprechenden Begünstigungskriterien nicht mehr erfüllt.Nach einer dreijährigen Übergangszeit der Gültigkeit der Verordnung wird Bhutan aus diesem Grund zum 1.Januar 2028 aus Anhang IV der Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen gestrichen.Die Verordnung kann angefordert werden.(HG)
Verordnung über die Anwendung bilateraler Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Handelsabkommen zwischen der EU und Drittländern vereinbarten Präferenzen geändert
2024/057/02
Die Kommission hat Den Anhang der Verordnung über die Anwendung von bilateralen Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten Präferenzen (siehe VFI-RS 2019/027/01 geändert.Die acht Seiten umfassende Verordnung bitte anfordern.(HG)
Beschluss über harmonisierte Normen über Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren für elektrische Geräte für die Detektion und Messung von Sauerstoff berichtigt und geändert
2024/057/03
Der Beschluss über harmonisierte Normen über Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren für elektrische Geräte für die Detektion und Messung von Sauerstoff (siehe VFI-RS 2023/086/03) ist unter anderem hinsichtlich harmonisierter Normen für den Explosionsschutz und den Schutz in explosionsfähigen Atmosphären, Laseranlagen, sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Kunststoff- und Gummimaschinen, Bandförderer für Wintersport- oder Freizeitaktivitäten, Holzbearbeitungsmaschinen (Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen/Profiliermaschinen), Vakuumverpackungsgeräte für den gewerblichen Gebrauch, gewerblicher Kühl-/Gefriergeräte, Grasscheren und motorbetriebene bodengeführte Gartenmaschinen berichtigt und geändert worden.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Weißbleche und -bänder aus China
2024/057/04
Die Kommission hat die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Weißbleche und -bänder) mit Ursprung in der VR China bekannt gemacht.Betroffen sind flachgewalzte Weißblecherzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, verzinnt, auch mit Kunststoff überzogen und/oder lackiert, die derzeit unter die KN-Codes 7210 11 00, 7210 12, ex 7210 70, 7210 90 40, ex 7210 90 80, 7212 10 und ex 7212 40 eingereicht werden.Die Bekanntmachung kann angefordert werden.(HG)
Verordnung mit Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler berichtigt
2024/057/05
Die Verordnung mit Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler (siehe VFI-Rundschreiben 2024/046/02) ist berichtigt worden.Die Berichtigung umfasst sieben Seiten und kann angefordert werden.(HG)
Zusammenfassungen von Beschlüssen zur Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der der REACH-Verordnung aufgeführt sind, hinsichtlich Chromtrioxid
2024/057/06
Im Amtsblatt sind vier Beschlüsse zur Erteilung von Zulassungen von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind, hinsichtlich Chromtrioxid veröffentlicht worden.Die Verwendung von Chromtrioxid betrifft die Beschichtung von Kunststoffen für die Automobilindustrie (a), die Galvanisierung verschiedener Substrate zur Herstellung von Funktionsoberflächen mit hoher Beständigkeit und einem silberigen Aussehen (hell oder matt) für sanitäre Anwendungen (b), die elektrolytische Chrombeschichtung von Stahl (c) und das chromtrioxid-basierte Funktionalverchromen von Maschinenbauteilen für Zentrifugalseparatoren und Dekantierzentrifugen.Die vier Beschlüsse (a bis d) können angefordert werden.(HG)
Zusammenfassung von Beschlüssen zur Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der der REACH-Verordnung aufgeführt sind, hinsichtlich Dichromtris(chroomat)
2024/057/07
Im Amtsblatt ist ein Beschluss zur Erteilung einer Zulassung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind, veröffentlicht, der die Verwendung von Chromtrioxid betrifft zur Nachbehandlung der Autodepositionsbeschichtung von Stoßdämpfern in Kraftfahrzeugen.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Beschluss hinsichtlich übermittelter ungelöster Einwände gegen die Bedingungen der Zulassung des Biozidprodukts BOMBEX® PEBBYS® CS
2024/057/08
Der Beschuss hinsichtlich übermittelter ungelöster Einwände gegen die Bedingungen der Zulassung des Biozidprodukts BOMBEX® PEBBYS® CS (teilweise erfüllt / teilweise nicht erfüllt) kann angefordert werden.(HG)
Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Hexaflumuronder zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18
2024/057/09
Die Kommission hat einen Beschluss veröffentlicht, mit dem die Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung zur Verwendung Hexaflumuronin in Biozidprodukten der Produktart 18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden - auf den 11.März 2027 vorgenommen wurde.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von cis-Tricos-9-en zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19
2024/057/10
Die Kommission hat einen Beschluss veröffentlicht, mit dem das Ablaufdatums der Genehmigung zur Verwendung cis-Tricos-9-en in Biozidprodukten der Produktart 19 (Repellentien und Lockmittel) auf den 31.März 2027 verschoben wurde.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geändert (Stand 17. Mai 2024)
2024/057/11
Der Anhang XV der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und der Anhang IX des Beschlusses 2014/512/GASP (zuletzt VFI-RS 2024/020/03 sind gemäß der Anhänge von Verordnung und Beschluss (Stand 17.05.2024) geändert worden.Diese Änderung gilt für eine oder mehrere der darin aufgeführten Organisationen ab dem 25.Juni 2024, sofern der Rat dies nach Prüfung der jeweiligen Fälle dieser Organisationen im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt.Verordnung (a) und Beschluss (b) bitte anfordern.(HG)
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