27.05.2026
2026/055EU und Bangladesch auf dem Weg in eine engere Partnerschaft und Zusammenarbeit
2026/055/01
In den letzten Tagen haben uns Fragen hinsichtlich des Handels mit Bangladesch erreicht.N [...] achstehend geben wir den aktuellen Stand wieder. Die Europäische Kommission und Bangladesch haben sich Ende April 2026 auf ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PCA) geeinigt, das künftig den Rahmen für eine verstärkte politische, wirtschaftliche, handelsbezogene und strategische Zusammenarbeit bieten und das seit 2001 bestehende Kooperationsabkommen ablösen soll.Langfristig soll daraus ein Freihandelsabkommen entstehen.Einer UN-Resolution aus dem Jahre 2021 nach würde Bangladesch am 24.November 2026 aus der Gruppe der LDC-Ländergruppe der 'Am wenigsten entwickelten Länder' (LDC) ausscheiden.Nach den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) käme das Land aber für eine Übergangszeit von drei Jahren - also bis 2029 - weiter in den Genuss der EBA-Präferenzen, der Zollvergünstigungen für die zoll- und quotenfreie Einfuhr in die EU über das EU-Regime 'Alles außer Waffen (EBA)' gewährt.Wie jetzt aus Brüssel zu hören war, hat die neue Regierung von Bangladesch bei der UN jedoch offiziell eine dreijährige Verschiebung des Ausscheidens aus der LDC-Kategorie beantragt.Sollte die UN in den kommenden Monaten beschließen, Bangladesch diesen Aufschub zu gewähren, würden die EU-APS-Regeln entsprechend gelten.Bangladesch würde damit erst 2029 aus der LDC-Kategorie ausscheiden und käme dann sogar bis 2032 in den Genuss der EBA-Präferenzen der EU.Es gilt also abzuwarten, wie die UN-Entscheidung ausfallen wird.Dokumente zum Versand liegen nicht vor.Wir werden weiter berichten.(HG)
Liste von Produkten, Bestandteilen und Abfallströmen, die als Produkte, Bestandteile und Abfallströme mit relevantem Potenzial für die Verwertung kritischer Rohstoffe gelten
2026/055/02
Die Kommission hat auf der Grundlage der 'Verordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen' eine Durchführungsverordnung mit einer Liste von Produkten, Bestandteilen und Abfallströmen veröffentlicht, die als Potenzial für die Verwertung kritischer Rohstoffe gelten.Neben bestimmter Bestandteile von Batterien, Windkraftanlagen und Kraftfahrzeugen umfasst die veröffentlichte Liste folgende Bestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten: Dauermagnete, Festplattenlaufwerke, Kompressoren, Displays (Kathodenstrahlröhre, Flüssigkristall, Dünnschicht, Plasma), Leiterplatten, Leitungen, photovoltaische Zellen, Photovoltaik-Rahmen und verbleibende Fraktion nach spezifischer Demontage in der Vorbehandlung.Beide Verordnungen können angefordert werden.(HG)
Beschluss zur Verschiebung der Genehmigung des Ablaufdatums für Cypermethrin in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgehoben
2026/055/03
Die Kommission hatte Anfang 2025 die Verschiebung der Genehmigung des Ablaufdatums für Cypermethrin in Biozidprodukten der Produktart 8 bis November 2030 beschlossen (siehe VFI-RS 2025/025/04).Dieser Beschluss ist jetzt aufgehoben worden.Mit einem weiteren Beschluss wurde festgelegt, dass die Genehmigung für Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 nicht erneuert wird.Beide Beschlüsse bitte anfordern.(HG)
Verlängerung der von Polen ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF
2026/055/04
Das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten darf nach einem Beschluss der Kommission die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 5.September 2026 verlängern.Den Beschluss bitte anfordern.(HG)
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland geändert und verlängert (Stand 26.05.2026)
2026/055/05
Am 27.Mai 2024 hatte der Rat die Verordnung (EU) 2024/1485 und den Beschluss (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland angenommen (siehe VFI-RS 2026/043/06).Jetzt sind die Angaben zur Identität und die Begründung des Eintrags für sieben natürliche Personen in den Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung und im Anhang des Beschlusses geändert worden.Außerdem sind die restriktiven Maßnahmen verlängert worden bis zum 28.Mai 2027.Die Verordnung (a), der Beschluss (b) und drei Mitteilungen an die Betroffenen (c) + (d) + (e) bitte anfordern.(HG)
Beschluss zur Festlegung von Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte, Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte sowie wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben berichtigt
2026/055/06
Ende Dezember 2025 war ein Beschluss zur Festlegung von Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte, Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte sowie wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben (siehe VFI-RS 2026/001/09) veröffentlicht worden.Der Beschluss ist jetzt berichtigt worden auf Seite 27, Anhang I Kriterium 4 Nummer 4.3 Buchstabe m; Seite 28, Anhang I Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt 'Beurteilung und Prüfung' Buchstabe m; Seite 47, Anhang II Kriterium 4 Nummer 4.3 Buchstabe m; Seite 48, Anhang II Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt 'Beurteilung und Prüfung' Buchstabe m; Seite 64, Anhang III Kriterium 4 Nummer 4.3 Buchstabe m und Seite 64, Anhang III Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt 'Beurteilung und Prüfung' Buchstabe m.Die Berichtigung kann angefordert werden.(HG)
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