28.03.2023
2023/033Annahme eines Antrags auf Behandlung als neuer Ausführer im Zusammenhang mit den endgültigen Antidumpingmaßnahmen für Elektrofahrrädern aus China
2023/033/01
Mit Verordnung is [...] t in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 das Unternehmen Zheijiang Jollo Te, Ltd in die Liste der nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden Unternehmen aufgenommen worden (zuletzt VFI-RS 2022/082/02).Veröffentlichung bitte anfordern.(HG)
Wiedereinführung endgültiger Antidumpingzölle und Ausgleichszölle für Elektrofahrräder aus China in Bezug auf Giant Electric Vehicle (Kunshan)
2023/033/02
Die Kommission hat zwei Verordnungen veröffentlicht, mit denen aufgrund zweier Gerichtsurteile die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und eines endgültigen Ausgleichszolls für Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China hinsichtlich des Unternehmens Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co.,Ltd (zuletzt VFI- RS 2022/082/02) aufgrund zweier Gerichtsurteile verkündet wurde.Damit ist für die Einfuhren von Fahrrädern mit Trethilfe und Elektrohilfsmotor, die derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht werden, mit Ursprung in China und hergestellt von Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co.,Ltd, mit Wirkung vom 19.Juli 2018 ein endgültiger ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 9,9 % (TARIC-Zusatzcode C383) und ebenfalls ab dem 19.Januar 2019 ein endgültiger Ausgleichszollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 3,9 % (TARIC-Zusatzcode C383) eingeführt worden.Beide Verordnungen mit weiteren Details können angefordert werden.(HG)
Verordnung betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile aus China von dem eingeführten und ausgeweiteten Antidumpingzoll
2023/033/03
Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr.88/97 betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der VR China von dem mit der Verordnung (EWG) Nr.2474/93 des Rates eingeführten und mit der Verordnung (EG) Nr.71/97 des Rates ausgeweiteten Antidumpingzoll geändert (zuletzt VFI-RS 2022/097/02).Die Verordnung mit Änderungen auf 18 Seiten kann angefordert werden.(HG)
Nichterteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt 'Insecticide Textile Contact'
2023/033/04
Die Kommission hat beschlossen, dass das französische Unternehmen DAKEM, 69 rue Victor Hugo, 92400 Courbevoie, Frankreich keine Genehmigung keine Unionszulassung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts 'Insecticide Textile Contact' erhält.Beschluss bitte anfordern.(HG)
Genehmigung zur Verlängerung der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF
2023/033/05
Mit Beschluss der Kommission darf das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen abgestellter Luftfahrzeuge bis zum 3.September 2024 verlängern.Der Beschluss kann angefordert werden.(HG)
Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
2023/033/06
Die Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahre 2003 ist ein zentrales Element im Besitzstand der Europäischen Union (EU).Wie die EU-Kommission mitteilte, hat sich im Laufe der Zeit zu einem der Eckpfeiler des europäischen Sozialmodells entwickelt.Die erste Richtlinie, die allgemein im Bereich der Arbeitszeit Anwendung fand, sei vor fast 30 Jahren erlassen worden.Die Richtlinie sehe individuelle Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU vor und konkretisiere somit Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in dem das Recht jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers auf 'gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen' und 'auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub' als Teil des EU-Primärrechts anerkannt wird.Sie enthalte Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung im Hinblick auf tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Ruhezeiten, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub sowie Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit und des Arbeitsrhythmus.Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürften Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.In der jetzt veröffentlicht aktuellen 68 Seiten umfassenden Aktualisierung der Richtlinie sind die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs dargestellt.Die Richtlinie bitte anfordern.(HG)
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran ausgeweitet
2023/033/07
Gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP hatte der Rat hat am 12.April 2011 die Verordnung (EU) Nr.359/2011 angenommen.Vor dem Hintergrund des weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatzes von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende sind acht Personen und eine Organisation in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr.359/2011 und in den Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen worden (zuletzt VFI-RS 2023/022/07).Verordnung (a), Beschluss (b) und zwei Mitteilungen an die Betroffenen (c) und (d) können angefordert werden.(HG)
Spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak geändert
2023/033/08
Die Verordnung (EG) Nr.1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak ist geändert worden (zuletzt VFI-Rundschreiben 2022/062/04).Der UN-Sanktionsausschuss hat beschlossen, zwei Personen aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Vermögen einzufrieren ist, zu streichen.Verordnung bitte anfordern.(HG)
Deutschland war 2021 weltweit zweitgrößter Exporteur von Alttextilien
2023/033/09
Deutschland hat im Jahr 2022 nach Information des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 462.500 Tonnen Altkleider und andere gebrauchte Textilwaren exportiert, 10,7 % weniger als 2021.Umgerechnet auf die Zahl der Bevölkerung hierzulande entspräche das einer Menge gebrauchter Textilien von 5,5 kg pro Kopf in 2022.Rund ein Drittel der Exporte seien in 2022 nach Polen (16,9 %) und die Niederlande (15,2 %) gegangen.Weitere wichtige Abnehmer seien Belgien (5,9 %), die Vereinigten Arabischen Emirate (5,8 %) und die Türkei (5,3 %) gewesen.Die ausführliche Pressemitteilung kann angefordert werden.(HG)
Rapex-Verbraucherwarnungen 'Week 11 - 2023'
2023/033/10
Mit Rapex-Rundschreiben 11/2023 vom 17.März 2023 sind die an diesem Abonnement beteiligten Unternehmen über die EU-weiten Verbraucherwarnungen 'Week 11 - 2023' unterrichtet worden.An der automatischen Übersendung Interessierte werden um Mitteilung gebeten.Die Rapex-Verbraucherwarnungen können als pdf-Datei angefordert werden.(HG)
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